GdP M-V begrüßt Entscheidung des Innenausschusses gegen Zwangskennzeichnung von Polizisten
Zum wiederholten Male hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Thema Kennzeichnungspflicht in den Innenausschuss gebracht und eine öffentliche Anhörung dazu beantragt. Dieser Antrag wurde durch die Koalition abgelehnt. Da erst unlängst der Landesvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen in Baden-Württemberg dieselbe Forderung aufgemacht hat, vermutet die GdP eine bundesweit abgestimmte Aktion.
Schumacher: „Die Forderung nach einer Zwangskennzeichnung für Polizisten und Polizisten zeigt für mich nur ein tiefes Misstrauen gegen meine Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen tragen Polizistinnen und Polizisten seit Jahren in ihrem täglichen Dienst freiwillig Namensschilder an ihrer Uniform. Nur ist ihre Rechtsstellung im geschlossenen Einsatz eine andere. Die Position der GdP Mecklenburg-Vorpommern ist dazu klar und eindeutig, wir lehnen eine Kennzeichnungspflicht ab!"
Hintergrund:
Außerhalb geschlossener Einsätze gibt es für Polizisten seit dem Jahr 2002 die Möglichkeit, im Streifeneinzeldienst und im Bäderdienst freiwillig Namensschilder zu tragen.
Vorgesetzte Polizisten in geschlossenen Einsätzen sind bereits nach den heutigen Regelungen individuell gekennzeichnet. Bei allen anderen Polizisten ist es seit der Einführung des neuen Einsatzanzuges im Jahr 2007/2008 auch bei geschlossenen Einsätzen grundsätzlich möglich, ein Namensschild zu tragen. Dies aber nur auf freiwilliger Basis.
Trotzdem ist die Zuordnung der Einsatzkräfte bei den entsprechenden Einsätzen aufgrund der Kennzeichnung ihrer Helme bis zum Einsatzzug bzw. für Kräfte der Bereitschaftspolizei bis zur Hundertschaft möglich. Aufgrund der Einsatzdokumentation und der am Einsatz beteiligten Beamten und Vorgesetzten ist die Individualisierung eines einzelnen Beamten jederzeit möglich.
Durch die Regelungen auf freiwilliger Basis wird dem Schutz der Polizisten und der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte, aber auch der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit am besten Rechnung getragen.
Schumacher: „Die Forderung nach einer Zwangskennzeichnung für Polizisten und Polizisten zeigt für mich nur ein tiefes Misstrauen gegen meine Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen tragen Polizistinnen und Polizisten seit Jahren in ihrem täglichen Dienst freiwillig Namensschilder an ihrer Uniform. Nur ist ihre Rechtsstellung im geschlossenen Einsatz eine andere. Die Position der GdP Mecklenburg-Vorpommern ist dazu klar und eindeutig, wir lehnen eine Kennzeichnungspflicht ab!"
Hintergrund:
Außerhalb geschlossener Einsätze gibt es für Polizisten seit dem Jahr 2002 die Möglichkeit, im Streifeneinzeldienst und im Bäderdienst freiwillig Namensschilder zu tragen.
Vorgesetzte Polizisten in geschlossenen Einsätzen sind bereits nach den heutigen Regelungen individuell gekennzeichnet. Bei allen anderen Polizisten ist es seit der Einführung des neuen Einsatzanzuges im Jahr 2007/2008 auch bei geschlossenen Einsätzen grundsätzlich möglich, ein Namensschild zu tragen. Dies aber nur auf freiwilliger Basis.
Trotzdem ist die Zuordnung der Einsatzkräfte bei den entsprechenden Einsätzen aufgrund der Kennzeichnung ihrer Helme bis zum Einsatzzug bzw. für Kräfte der Bereitschaftspolizei bis zur Hundertschaft möglich. Aufgrund der Einsatzdokumentation und der am Einsatz beteiligten Beamten und Vorgesetzten ist die Individualisierung eines einzelnen Beamten jederzeit möglich.
Durch die Regelungen auf freiwilliger Basis wird dem Schutz der Polizisten und der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte, aber auch der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit am besten Rechnung getragen.