GdP Mecklenburg-Vorpommern: „Das wurde Zeit…“
Liebig wörtlich: „Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Januar 2012 die Regelungen zum Umgang und zur Speicherung von Telekommunikationsdaten durch die Sicherheitsbehörden gerügt hatte, wurde es Zeit, dass auch Mecklenburg-Vorpommern diesen Vorgaben konsequent folgt und insbesondere unsere polizeirechtlichen Bestimmungen novelliert. Für unsere Sicherheitsbehörden bedeuten diese Regelungen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und zugleich einen ersten Schritt in Richtung „Waffengleichheit“ mit Straftätern.
Befürchtungen von Gegnern der Gesetzesnovelle trat Liebig entgegen, „Die Sicherheitsbehörden unseres Landes sind in der Vergangenheit sorgsam und auch sparsam mit diesen Instrumenten umgegangen.
Und das wird auch zukünftig der Fall sein. Und wenn es dennoch im Einzelfall Zweifel geben sollte, unterliegen diese Maßnahmen der richterlichen bzw. der parlamentarischen Kontrolle. So funktioniert Rechtsstaat.“
Der Innenausschuss des Schweriner Landtages wird sich voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung abschließend mit der Gesetzesnovelle befassen.
Befürchtungen von Gegnern der Gesetzesnovelle trat Liebig entgegen, „Die Sicherheitsbehörden unseres Landes sind in der Vergangenheit sorgsam und auch sparsam mit diesen Instrumenten umgegangen.
Und das wird auch zukünftig der Fall sein. Und wenn es dennoch im Einzelfall Zweifel geben sollte, unterliegen diese Maßnahmen der richterlichen bzw. der parlamentarischen Kontrolle. So funktioniert Rechtsstaat.“
Der Innenausschuss des Schweriner Landtages wird sich voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung abschließend mit der Gesetzesnovelle befassen.