GdP Mecklenburg-Vorpommern: „Gebühren lösen kein Gewaltproblem“
Schumacher weiter: „Solches Geld käme niemals der Polizei bei Personal und Ausrüstung zu Gute, sondern lediglich der Finanzministerin. Mit dem SPD – Vorschlag soll still und heimlich der Haushalt der Finanzministerin saniert werden, statt sich dem Problem der Gewalt bei Fußballspielen zu widmen. Die Kosten verursachten im Übrigen nicht die Vereine, sondern notorische Gewalttäter und Chaoten, die versuchen sich unter den Deckmantel eines Fans zu verstecken. Jedem muss klar sein, dass es bei einem solchen Schritt nicht nur um den Profifußball geht. Schon heute ist massive Polizeipräsenz in den unteren Rängen der Liga keine Seltenheit. Im schlimmsten Fall betreiben wir den Ruin vieler Vereine.“
Nach Feststellungen der Gewerkschaft der Polizei gibt es kein Bremer – Modell, sondern lediglich einen verfassungsrechtlich höchst bedenklichen und umstrittenen Alleingang.
Die Befürworter einer solchen Lösung lassen beispielsweise außer Acht, dass die Polizei im Unterschied zu anderen Teilen der Exekutive nicht im Auftrag und im privaten Interesse einzelner Bürger tätig wird, sondern stets im öffentlichen Interesse handelt. Und schon gar nicht darf die Polizei, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihr Einschreiten vorliegen, ihr Tätigwerden von einem Antrag oder einer Kostenerstattung abhängig machen. Der Fußballverein führt die den Polizeieinsatz auslösenden Schwierigkeiten nicht selbst herbei. Er selbst verursacht keine Gefahren, er gefährdet auch nicht die öffentliche Sicherheit.
„Eine Bezahlung der Polizeieinsätze durch den Fußball, so Schumacher weiter, würde die Vereine zudem in Versuchung führen, in die polizeitaktischen Erwägungen und Maßnahmen im und um das Stadion herum, Einfluss zu nehmen. Sicherheit in Deutschland dürfe nicht käuflich werden.“
Nach Feststellungen der Gewerkschaft der Polizei gibt es kein Bremer – Modell, sondern lediglich einen verfassungsrechtlich höchst bedenklichen und umstrittenen Alleingang.
Die Befürworter einer solchen Lösung lassen beispielsweise außer Acht, dass die Polizei im Unterschied zu anderen Teilen der Exekutive nicht im Auftrag und im privaten Interesse einzelner Bürger tätig wird, sondern stets im öffentlichen Interesse handelt. Und schon gar nicht darf die Polizei, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihr Einschreiten vorliegen, ihr Tätigwerden von einem Antrag oder einer Kostenerstattung abhängig machen. Der Fußballverein führt die den Polizeieinsatz auslösenden Schwierigkeiten nicht selbst herbei. Er selbst verursacht keine Gefahren, er gefährdet auch nicht die öffentliche Sicherheit.
„Eine Bezahlung der Polizeieinsätze durch den Fußball, so Schumacher weiter, würde die Vereine zudem in Versuchung führen, in die polizeitaktischen Erwägungen und Maßnahmen im und um das Stadion herum, Einfluss zu nehmen. Sicherheit in Deutschland dürfe nicht käuflich werden.“