GdP NRW: AIS-Kennung bei Polizeibooten umgehend abschalten!
"Wenn ein Schiffführer jederzeit per Internet verfolgen kann, wo sich die Polizeiboote aufhalten, kann die Polizei ihre Kontrollfunktionen auf dem Rhein nicht mehr wahrnehmen", warnt GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. "Verstöße gegen die Ruhezeiten von Schiffführern können dann ebenso wenig verfolgt werden, wie das Ablassen von Giftstoffen, weil die Schiffführer frühzeitig genug gewarnt werden, bevor ein Polizeiboot um die nächste Flussbiegung kommt", sagte Plickert. Selbst Bewegungsprofile der Polizeiboote lassen sich mit der neuen Technik problemlos erstellen, weil die Fahrroute über das Internet für die Vergangenheit nachverfolgt werden kann. Für die GdP ist das ein Unding. "Bei Einbrechern käme auch niemand auf die Idee, ihnen eine App zur Verfügung zu stellen, auf der der aktuelle Standort sämtlicher Einsatzwagen der Polizei erkennbar ist", sagte der GdP-Vorsitzende.
Nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Sendung der AIS-Positionsdaten bei Polizeibooten auszuschalten, wenn dadurch die Arbeit der Polizei gefährdet wird. Von dieser Möglichkeit macht bislang nur Hessen Gebrauch.
Nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Sendung der AIS-Positionsdaten bei Polizeibooten auszuschalten, wenn dadurch die Arbeit der Polizei gefährdet wird. Von dieser Möglichkeit macht bislang nur Hessen Gebrauch.