GdP NRW: Battis-Gutachten bestätigt - Gesetzentwurf ist verfassungswidrig
Auch der Quervergleich zu den übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in NRW, so Plickert weiter, sei nicht tauglich. Plickert: „Den Beamten wird von der Verfassung eine Hingabe- und Aufopferungspflicht auferlegt, außerdem dürfen sie ihre Besoldung nicht aushandeln, geschweige denn dafür streiken. Dies ist auch in dem nachgeschobenen Argumentationspapier des Landesfinanzministers überhaupt nicht berücksichtigt.“ Dieses Papier diene, so Plickert, eher dazu, die durch die massiven Proteste der Beamtinnen und Beamten verunsicherten Abgeordneten des Regierungslagers auf Kurs zu bringen.
Die wirtschaftlichen Bedingungen in NRW sind keinesfalls so schlecht, wie die Landesregierung sie skizziere. Der GdP-Chef: „Nahezu monatlich verkündet der Finanzminister neue Erfolgsmeldungen über ständig steigende Steuereinnahmen. Deshalb stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich, wenn es dem Land wirklich einmal schlecht geht?“
Der GdP-Vorsitzende kündigte zudem an, dass seine Gewerkschaft den Klageweg beschreiten wird, falls Rot-Grün trotz der schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken den Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung in der kommenden Woche ohne Änderungen durch den Landtag drücken sollte.
Die wirtschaftlichen Bedingungen in NRW sind keinesfalls so schlecht, wie die Landesregierung sie skizziere. Der GdP-Chef: „Nahezu monatlich verkündet der Finanzminister neue Erfolgsmeldungen über ständig steigende Steuereinnahmen. Deshalb stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich, wenn es dem Land wirklich einmal schlecht geht?“
Der GdP-Vorsitzende kündigte zudem an, dass seine Gewerkschaft den Klageweg beschreiten wird, falls Rot-Grün trotz der schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken den Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung in der kommenden Woche ohne Änderungen durch den Landtag drücken sollte.