GdP NRW: Beförderungssperre aufgehoben – Ungerechtigkeiten beseitigt
Besonders betroffen von einem generellen Beförderungsstopp wären diejenigen Polizeibeamtinnen und –beamten, denen es durch den dann eintretenden Zeitverzug bis zu ihrer Beförderung aufgrund ihres Alters nicht mehr möglich gewesen wäre, die versorgungsrechtliche Wartezeit bis zu ihrer Pensionierung zu erfüllen. Plickert: "Bereits im einem ersten Gespräch mit der Ministerpräsidentin am 05.07.2014, habe ich darauf hingewiesen, dass eine Beförderungssperre für einige unserer lebensälteren Kolleginnen und Kollegen einen nicht mehr zu korrigierenden Nachteil bedeutet. Einige von ihnen können die versorgungsrechtliche Wartezeit von zwei Jahren dann nicht mehr erfüllen und hätten damit auf Dauer einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden erlitten und dies nach 35 bis 40 Dienstjahren. Auch diese Ungerechtigkeit ist jetzt vom Tisch. Das ist gut so und mehr als gerecht."