GdP NRW: Innenminister stoppt unzulässige Untersuchung auf Brustimplantate
Um nachzuweisen, dass sie kein Brustimplantat tragen, mussten die Bielefelder Polizistinnen während der Fahrtauglichkeitsuntersuchung ihren BH ablegen. „Die in Bielefeld praktizierte Untersuchungsmethode verletzt die Intimsphäre der Kolleginnen. Sie ist zudem rechtswidrig, weil die Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Polizistinnen und Polizisten und die der allgemeinen Polizeidienstfähigkeit nichts miteinander zu tun haben“, sagte Plickert. „Deshalb ist es gut, dass der Innenminister die rechtswidrige Praxis gestoppt hat.“
Welche Standards in Zukunft bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Polizistinnen und Polizisten gelten, will Innenminister Jäger in Kürze landeseinheitlich festlegen.
Welche Standards in Zukunft bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Polizistinnen und Polizisten gelten, will Innenminister Jäger in Kürze landeseinheitlich festlegen.