GdP NRW: Keine gläsernen Polizisten schaffen!
Die GdP kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf nicht nur die Erfassung von reinen Standortdaten der eingesetzten Polizisten erlaubt, zum Beispiel durch GPS, sondern auch die Erfassung sämtlicher personenbezogener Daten, solange sich daraus der Standort des Senders ableiten lässt. "Das geht entschieden zu weit. Die Polizisten haben einen Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber klar definiert, was in Zukunft erlaubt sein soll, statt sich selber eine Generalvollmacht auszustellen, die auch die Nutzung neuer Technologien zulässt, die noch gar nicht erfunden sind", betont Plickert.
Die GdP erwartet von der Landesregierung, dass sie beim Thema Datenschutz die Beschäftigten der Polizei nicht als Bürger zweiter Klasse behandelt, sondern klare Anforderungen formuliert, welche Bewegungsdaten gespeichert werden sollen, wer sie einsehen darf und wie lange sie genutzt werden dürfen. "Die Mindeststandards des Datenschutzes müssen auch dann gelten, wenn es um den Schutz von Polizisten geht", fordert Plickert.
Die GdP erwartet von der Landesregierung, dass sie beim Thema Datenschutz die Beschäftigten der Polizei nicht als Bürger zweiter Klasse behandelt, sondern klare Anforderungen formuliert, welche Bewegungsdaten gespeichert werden sollen, wer sie einsehen darf und wie lange sie genutzt werden dürfen. "Die Mindeststandards des Datenschutzes müssen auch dann gelten, wenn es um den Schutz von Polizisten geht", fordert Plickert.