GdP NRW: Mehr als 12 000 Protestschreiben von Polizisten an das Bundesverfassungsgericht übergeben
Weil den Polizisten, Lehrern und Staatsanwälten in NRW neben den Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld in den vergangenen Jahren zahlreiche weitere Einschnitte zugemutet worden sind, sieht die GdP den Verfassungsgrundsatz der amtsangemessenen Alimentation der Beamten verletzt. Tarifabschlüsse wurden nur zum Teil oder erst mit zeitlicher Verzögerung übernommen, das Pensionsalter wurde um zwei Jahre nach hinten verschoben, die Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden verlängert. „Es reicht mit den Kürzungen. Auch Beamte haben einen Anspruch auf eine angemessene Bezahlung, wenn der öffentliche Dienst eine Zukunft haben soll“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert bei der Übergabe der Briefe in Karlsruhe.
Plickert erinnerte zudem daran, dass geltendes Recht auch dann seinen Wert verliert, wenn es nicht angewandt wird. „Mit jedem Jahr, das die Polizisten länger auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten, schwindet die Chance, dass sie das ihnen zu Unrecht vorenthaltene Geld zurückbekommen“, sagte Plickert. „Eine Milliarde Euro spart das Land jedes Jahr alleine durch die Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld. Seit 2003 sind das zehn Milliarden Euro. Die Summe ist so groß, dass schon deshalb die Gefahr besteht, dass die Karlsruher Richter die Landesregierung nicht zur vollständigen Nachzahlung verpflichten werden. Selbst dann nicht, wenn sie die Kürzungen für verfassungswidrig halten.“
Plickert erinnerte zudem daran, dass geltendes Recht auch dann seinen Wert verliert, wenn es nicht angewandt wird. „Mit jedem Jahr, das die Polizisten länger auf die Entscheidung aus Karlsruhe warten, schwindet die Chance, dass sie das ihnen zu Unrecht vorenthaltene Geld zurückbekommen“, sagte Plickert. „Eine Milliarde Euro spart das Land jedes Jahr alleine durch die Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld. Seit 2003 sind das zehn Milliarden Euro. Die Summe ist so groß, dass schon deshalb die Gefahr besteht, dass die Karlsruher Richter die Landesregierung nicht zur vollständigen Nachzahlung verpflichten werden. Selbst dann nicht, wenn sie die Kürzungen für verfassungswidrig halten.“