GdP NRW: Minister muss Rüstzeiten endlich vergüten
Auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) werde es zu keiner anderen Entscheidung kommen, sagte Plickert. „Wir haben bereits Entscheidungen von drei unterschiedlichen Verwaltungsgerichten vorliegen. Das Ergebnis war stets dasselbe: Die Gerichte geben uns recht. Deshalb wird es Zeit, dass Jäger das Problem der Rüstzeiten endlich politisch löst“, fordert der GdP-Vorsitzende.
Bestätigt in ihrer Rechtsauffassung sieht sich die GdP auch durch eine bereits mehrere Jahre alte Entscheidung des OVG. Bereits damals hatten die Richter entschieden, dass die Rüstzeit als Arbeitszeit anzusehen ist. Das Innenministerium hatte darauf die Polizeibehörden angewiesen, dass das Auf- und Abrüsten in der Arbeitszeit stattfinden muss, hatte es aber bewusst unterlassen, für die Umsetzung dieser Regelung eine verbindliche Zeitregelung zu treffen. In der Folge wurde die Vergütung der Rüstzeit in den einzelnen Behörden unterschiedlich geregelt. Viele Polizistinnen und Polizisten gingen weiterhin leer und mussten mit Hilfe der GdP erneut den Klageweg beschreiten. Diese Verfahren will die GdP jetzt abkürzen. „Das Oberverwaltungsgericht hat längst klar entschieden, dass die Rüstzeiten mit mindestens 10 Minuten am Tag anzurechnen sind. Jäger muss das Urteil endlich umsetzen, statt immer aufs Neue den Gerichtsweg zu suchen“, sagte Plickert.
Bestätigt in ihrer Rechtsauffassung sieht sich die GdP auch durch eine bereits mehrere Jahre alte Entscheidung des OVG. Bereits damals hatten die Richter entschieden, dass die Rüstzeit als Arbeitszeit anzusehen ist. Das Innenministerium hatte darauf die Polizeibehörden angewiesen, dass das Auf- und Abrüsten in der Arbeitszeit stattfinden muss, hatte es aber bewusst unterlassen, für die Umsetzung dieser Regelung eine verbindliche Zeitregelung zu treffen. In der Folge wurde die Vergütung der Rüstzeit in den einzelnen Behörden unterschiedlich geregelt. Viele Polizistinnen und Polizisten gingen weiterhin leer und mussten mit Hilfe der GdP erneut den Klageweg beschreiten. Diese Verfahren will die GdP jetzt abkürzen. „Das Oberverwaltungsgericht hat längst klar entschieden, dass die Rüstzeiten mit mindestens 10 Minuten am Tag anzurechnen sind. Jäger muss das Urteil endlich umsetzen, statt immer aufs Neue den Gerichtsweg zu suchen“, sagte Plickert.