GdP NRW: Polizisten ohne Internetzugang machtlos gegen moderne Straftäter
„Es nutzt nichts, wenn die Polizei die Täter im Internet aufspürt, sie aber nicht verfolgen kann, weil sie ihre Identität nicht feststellen darf“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. „Wir brauchen endlich eine Rechtsgrundlage, mit der die Polizei bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf die Kommunikationsdaten der Täter zugreifen kann.“
Seit dem Siegeszug der Flatrates wird es für die Polizei immer schwieriger, überhaupt auf Verbindungsdaten von Tatverdächtigen zurückzugreifen, weil sie von den Telefonanbietern nicht mehr zu Zahlungszwecken gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung, die diese Lücke schließen sollte, wurde im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Im Frühjahr dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof zudem die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Seitdem drückt sich die Politik vor einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, obwohl beide Gerichte erklärt haben, dass es grundsätzlich zulässig ist, bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf die Kommunikationsdaten der Täter zuzugreifen. Die Voraussetzungen dafür müssten allerdings enger gefasst werden, um den damit verbundenen Grundrechtseingriff so gering wie möglich zu halten.
Durch die Einführung eines Straftatenkatalogs, für den die Vorratsdatenspeicherung gilt, durch eine Begrenzung der Speicherfrist auf maximal sechs Monate und die Einführung eines Richtervorbehalts wäre diese Voraussetzung schnell zu erfüllen. Dass die Politik sich trotzdem bislang weigert, einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, hat vor allem etwas mit dem NSA-Skandal zu tun. „Weil sich die Bundesregierung mit der Aufklärung des NSA-Skandals schwer tut, mauert sie bei der Vorratsdatenspeicherung“, kritisierte GdP-Vorsitzender Plickert. „Mit ihrer Blockadepolitik fördert die Große Koalition nicht den Datenschutz, sondern hilft nur den Straftätern.“
Seit dem Siegeszug der Flatrates wird es für die Polizei immer schwieriger, überhaupt auf Verbindungsdaten von Tatverdächtigen zurückzugreifen, weil sie von den Telefonanbietern nicht mehr zu Zahlungszwecken gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung, die diese Lücke schließen sollte, wurde im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Im Frühjahr dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof zudem die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Seitdem drückt sich die Politik vor einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, obwohl beide Gerichte erklärt haben, dass es grundsätzlich zulässig ist, bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf die Kommunikationsdaten der Täter zuzugreifen. Die Voraussetzungen dafür müssten allerdings enger gefasst werden, um den damit verbundenen Grundrechtseingriff so gering wie möglich zu halten.
Durch die Einführung eines Straftatenkatalogs, für den die Vorratsdatenspeicherung gilt, durch eine Begrenzung der Speicherfrist auf maximal sechs Monate und die Einführung eines Richtervorbehalts wäre diese Voraussetzung schnell zu erfüllen. Dass die Politik sich trotzdem bislang weigert, einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, hat vor allem etwas mit dem NSA-Skandal zu tun. „Weil sich die Bundesregierung mit der Aufklärung des NSA-Skandals schwer tut, mauert sie bei der Vorratsdatenspeicherung“, kritisierte GdP-Vorsitzender Plickert. „Mit ihrer Blockadepolitik fördert die Große Koalition nicht den Datenschutz, sondern hilft nur den Straftätern.“