GdP NRW: Wohnortprinzip für Intensivstraftätern nutzt dem Fußball
Von den bundesweit 4000 Fußballanhängern, die von der Polizei als C-Fans bekannt sind, weil sie immer wieder durch brutale Gewaltattacken auffallen oder andere Fans zu Straftaten anstacheln, gelten 1000 als die eigentlichen Rädelsführer. 150 davon kommen aus NRW. Deren Straftaten sollen in einer zentralen Datei gespeichert werden. „In Zukunft stehen die Intensivstraftäter immer vor dem gleichen Richter. Sie haben es immer mit der gleichen Polizeibehörde und dem gleichen Staatsanwalt zu tun. Das macht es einfacher, sie aus dem Verkehr zu ziehen“, erläutert Plickert das NRW-Konzept
Die GdP hatte bereits seit langem gefordert, dass die Gruppe der Intensivstraftäter in einer eigenen Datei geführt werden, auf die Polizei und Gerichte bundesweit zugreifen können. Jetzt hofft die GdP, dass das neue NRW-Konzept zeitnah auch in allen anderen Bundesländern aufgegriffen wird. „Es ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Hooligan-Gruppierungen als Kriminelle Vereinigungen verfolgt werden können, der zweite wichtige Schritt, um das Dauerproblem der Fußballgewalt in den Griff zu bekommen“, sagte Plickert.
Die GdP hatte bereits seit langem gefordert, dass die Gruppe der Intensivstraftäter in einer eigenen Datei geführt werden, auf die Polizei und Gerichte bundesweit zugreifen können. Jetzt hofft die GdP, dass das neue NRW-Konzept zeitnah auch in allen anderen Bundesländern aufgegriffen wird. „Es ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Hooligan-Gruppierungen als Kriminelle Vereinigungen verfolgt werden können, der zweite wichtige Schritt, um das Dauerproblem der Fußballgewalt in den Griff zu bekommen“, sagte Plickert.