GdP NRW fordert hohe Haftstrafe im Salafisten-Prozess
Die GdP erwartet zudem, dass das Gericht überprüft, ob der Angeklagte wegen versuchten Mordes verurteilt werden kann. „Wir gehen davon aus, dass es sich um einen gezielten Mordversuch gehandelt hat, auch wenn die Bonner Staatsanwalt den ursprünglich von ihr vertretenen Mordvorwurf im Laufe des Ermittlungsverfahrens fallen gelassen hat und dem Beschuldigten nur noch Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung zur Last wirft.
„Es gibt zurzeit bei den Gerichten eine verhängnisvolle Entwicklung, Mordversuche gegen Polizisten nicht mehr als Mordversuch zu bewerten, weil Polizisten immer mit Angriffen von Gewalttätern rechnen müssten. Deshalb fehle das Tatbestandsmerkmal der Heimtücke. Wenn wir diesen Trend nicht endlich stoppen, wirkt das wie eine Aufforderung an potenzielle Gewalttäter“, warnte Plickert. Notfalls müsse der Gesetzgeber für eine rechtliche Klarstellung sorgen, damit Mordtaten gegen Polizisten nicht ungesühnt bleiben.
„Es gibt zurzeit bei den Gerichten eine verhängnisvolle Entwicklung, Mordversuche gegen Polizisten nicht mehr als Mordversuch zu bewerten, weil Polizisten immer mit Angriffen von Gewalttätern rechnen müssten. Deshalb fehle das Tatbestandsmerkmal der Heimtücke. Wenn wir diesen Trend nicht endlich stoppen, wirkt das wie eine Aufforderung an potenzielle Gewalttäter“, warnte Plickert. Notfalls müsse der Gesetzgeber für eine rechtliche Klarstellung sorgen, damit Mordtaten gegen Polizisten nicht ungesühnt bleiben.