GdP NRW fordert zukunftsorientierte Reform des Besoldungssystems statt Kürzungen
Vorgeblich setzt das Dienstrechtsanpassungsgesetz nur Forderungen der Rechtsprechung um, die wiederholt eine Abschaffung der sog. Dienstaltersstufen, nach denen gegenwärtig die Grundgehälter im öffentlichen Dienst festgelegt werden, angemahnt hat. In der schriftlichen Begründung des Gesetzes behauptet die Landesregierung sogar, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern mit dem typischen Eintrittsalter im Vergleich zur bisherigen Systematik Verschlechterungen weitestgehend ausgeschlossen sind und dass sich für Jüngere sogar Verbesserungen ergeben.
„Stimmt nicht,“ rechnete Plickert den Abgeordneten im Landtag heute vor: „Nicht einer wird sich verbessern. Über 30% der Neueinsteiger werden durch die Umstellung sogar erhebliche finanzielle Nachteile haben.
Die GdP warnt vor den Gefahren, die eine Verschlechterung der Einstiegsbedingungen gerade für ältere Bewerberinnen und Bewerber bei der Polizei bedeutet: Angesichts des demographischen Wandels, wird die Polizei in Zukunft noch viel stärker als heute darauf angewiesen sein, dass der Polizeiberuf auch für Bewerberinnen und Bewerber attraktiv bleibt, die nicht direkt von der Schule kommen.
„Bei einer Reform des Besoldungssystems müssen wir die Zukunftsfähigkeit der Polizei im Blick haben,“ so Plickert, „Das ist mit dem Vorschlag der Landesregierung nicht gewährleistet.“
„Stimmt nicht,“ rechnete Plickert den Abgeordneten im Landtag heute vor: „Nicht einer wird sich verbessern. Über 30% der Neueinsteiger werden durch die Umstellung sogar erhebliche finanzielle Nachteile haben.
Die GdP warnt vor den Gefahren, die eine Verschlechterung der Einstiegsbedingungen gerade für ältere Bewerberinnen und Bewerber bei der Polizei bedeutet: Angesichts des demographischen Wandels, wird die Polizei in Zukunft noch viel stärker als heute darauf angewiesen sein, dass der Polizeiberuf auch für Bewerberinnen und Bewerber attraktiv bleibt, die nicht direkt von der Schule kommen.
„Bei einer Reform des Besoldungssystems müssen wir die Zukunftsfähigkeit der Polizei im Blick haben,“ so Plickert, „Das ist mit dem Vorschlag der Landesregierung nicht gewährleistet.“