GdP NRW kritisiert geplante Bewerbungsbremse für die Polizei
Bereits am 26. Februar hatten die von den Parteien geladenen Experten den Gesetzentwurf der Landesregierung bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag massiv kritisiert. Der einhellige Vorwurf: Mit Blick auf das im Koalitionsvertrag ausgewiesene Ziel, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern, ist der Gesetzentwurf kontraproduktiv. Diese Kritik war zum Teil von den Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aufgriffen worden. So sollen Kommissaranwärter, die ihre Ausbildung bei der Polizei bereits begonnen haben, noch zu den alten Bedingungen in den Polizeidienst übernommen werden.
Die geplanten Änderungen am Gesetzentwurf gehen der GdP allerdings nicht weit genug. „Was dem Landtag vorliegt, ist noch immer in weiten Teilen ein reines Spargesetz“, kritisierte Plickert. Zudem habe die Landeregierung noch immer nicht erklärt, in welche Richtung sie das Dienstrecht in NRW modernisieren will. „Das bereits für 2012 versprochene Eckpunktepapier der Landesregierung zur Dienstrechtsreform liegt noch immer nicht vor. Nicht nur die Beamten, sondern auch die Menschen in NRW haben aber ein Recht darauf, zu erfahren, wohin die Reise geht. Denn sie sind die Leidtragenden, wenn der öffentliche Dienst nicht mehr funktioniert“, sagte Plickert.
Die geplanten Änderungen am Gesetzentwurf gehen der GdP allerdings nicht weit genug. „Was dem Landtag vorliegt, ist noch immer in weiten Teilen ein reines Spargesetz“, kritisierte Plickert. Zudem habe die Landeregierung noch immer nicht erklärt, in welche Richtung sie das Dienstrecht in NRW modernisieren will. „Das bereits für 2012 versprochene Eckpunktepapier der Landesregierung zur Dienstrechtsreform liegt noch immer nicht vor. Nicht nur die Beamten, sondern auch die Menschen in NRW haben aber ein Recht darauf, zu erfahren, wohin die Reise geht. Denn sie sind die Leidtragenden, wenn der öffentliche Dienst nicht mehr funktioniert“, sagte Plickert.