GdP NRW kritisiert unverantwortliche Verharmlosung der NPD
Richter distanzierte sich damit ausdrücklich vom Vorsitzenden der DPolG, Rainer Wendt. Dieser hatte im Vorfeld der Beratungen der Innenminister erklärt, dass die NPD keine ernsthafte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Wendt hatte sich gegen ein NPD-Verbot ausgesprochen, weil die Gefahren für die Demokratie vor allem von militanten Gruppen und einzelnen Rechtsextremisten ausgehen würden, nicht aber von der NPD selbst. „Wer so argumentiert übersieht, dass es zahlreiche Querverbindungen zwischen Funktionsträgern der NPD und den rechtsextremistischen Terrorgruppen gibt, und dass die NPD selbst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, sagte Richter. „Er verharmlost damit in unverantwortlicher Weise den Terror von Rechts.“