GdP-NRW: Drogenerlass ist richtiger Schritt
In Zukunft kann die Polizei zwar auf die zeitaufwendige Vernehmung von Zeugen und auf kriminaltechnische Untersuchungen verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft vorliegen, sie aber muss weiterhin selbst beim Auffinden kleinster Drogenmengen die beschuldigte Person vernehmen und zur Anzeige bringen. „Für die praktische Polizeiarbeit bringt der neue Erlass kaum Arbeitserleichterung. Hier hätten wir uns einen mutigeren Schritt der Landesregierung gewünscht“, sagte Spies.
Die GdP tritt bereits seit längerem dafür ein, dass ähnlich wie in Holland auch in Deutschland die Polizei die Möglichkeit bekommt, bei Kleinstkonsumenten das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. „Wenn wir den Drogenkrieg gewinnen wollen, müssen wir uns auf die Verfolgung der Dealer und Hintermänner des Milliarden Euro schweren Drogenkartells konzentrieren, nicht auf die Kriminalisierung der Erstkonsumenten. Das ist mit dem neuen Erlass nur zum Teil möglich.“
Die GdP tritt bereits seit längerem dafür ein, dass ähnlich wie in Holland auch in Deutschland die Polizei die Möglichkeit bekommt, bei Kleinstkonsumenten das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. „Wenn wir den Drogenkrieg gewinnen wollen, müssen wir uns auf die Verfolgung der Dealer und Hintermänner des Milliarden Euro schweren Drogenkartells konzentrieren, nicht auf die Kriminalisierung der Erstkonsumenten. Das ist mit dem neuen Erlass nur zum Teil möglich.“