GdP-NRW: Glasflaschenverbot nicht nur beim Karneval
Mit einem Glasflaschenverbot allein ist nach Einschätzung der GdP das Problem der zunehmenden Gewalt bei Volksfesten und in Innenstädte nicht zu lösen. „Aber die Erfahrung aus anderen Städten wie Hamburg zeigt, dass ein Glasflaschenverbot einen wichtigen Beitrag zur Befriedung der Situation leistet,“ sagte Richter.
In einer in dieser Woche gefällten Eilentscheidung zum Glasflaschenverbot beim Kölner Karneval hatte das Oberverwaltungsgericht Münster ausdrücklich festgestellt, dass von den auf dem Boden liegenden Glasflaschen und Scherben eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit ausgeht. „Mit einem Glasflaschenverbot würden wir nicht nur die Verletzungsgefahr verringern, sondern auch ein deutliches Signal setzen, dass die Innenstädte nicht länger denen gehören, die unter erheblichem Alkoholgenuss zur Gewalt neigen. Und wir würden dafür sorgen, dass Familien mit Kindern wieder unbesorgt zu Volksfesten und Karnevalsumzügen gehen können“, sagte Richter. Mit dem Verbot würde zudem verhindert, dass Randalierer bei Auseinandersetzungen Flaschen als Wurfgeschosse gegen Polizisten einsetzen.
In einer in dieser Woche gefällten Eilentscheidung zum Glasflaschenverbot beim Kölner Karneval hatte das Oberverwaltungsgericht Münster ausdrücklich festgestellt, dass von den auf dem Boden liegenden Glasflaschen und Scherben eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit ausgeht. „Mit einem Glasflaschenverbot würden wir nicht nur die Verletzungsgefahr verringern, sondern auch ein deutliches Signal setzen, dass die Innenstädte nicht länger denen gehören, die unter erheblichem Alkoholgenuss zur Gewalt neigen. Und wir würden dafür sorgen, dass Familien mit Kindern wieder unbesorgt zu Volksfesten und Karnevalsumzügen gehen können“, sagte Richter. Mit dem Verbot würde zudem verhindert, dass Randalierer bei Auseinandersetzungen Flaschen als Wurfgeschosse gegen Polizisten einsetzen.