GdP-NRW: Karlsruher Urteil schnell umsetzen
Bereits Anfang des vergangenen Jahres hatte die GdP von der Politik ein eigenständiges Unterbringungsrecht für rückfallgefährdete Sexualstraftäter außerhalb des bestehenden Strafrechts gefordert, wenn sie sich zuvor während ihrer Haftzeit konsequent allen Therapieversuchen verweigert haben. Dies müsse außerhalb der bestehenden Haftanstalten geschehen, um jeden Verdacht einer verfassungswidrigen Zweitstrafe im Keim zu ersticken. „Die zwangsweise Unterbringung ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Opfer“, hatte Richter damals erklärt.
Die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung, in Oberhausen eine entsprechende Einrichtung zu schaffen, bewertet die GdP als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Sollte Oberhausen den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nicht genügen, muss das Land zeitnah nach einer Alternative suchen“, sagte Richter.
Die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung, in Oberhausen eine entsprechende Einrichtung zu schaffen, bewertet die GdP als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Sollte Oberhausen den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nicht genügen, muss das Land zeitnah nach einer Alternative suchen“, sagte Richter.