GdP-NRW: Kein Freifahrtschein für Raser
Positiv wertet die GdP zudem, dass durch die Karlsruher Entscheidung auch die Einwände von Verkehrssündern gegen den Einsatz sogenannter ProViDa-Fahrzeuge vom Tisch sind, mit denen die Polizei Verstöße im fließenden Verkehr dokumentiert. „Diese Chance muss die Polizei nutzen, um durch gezielte Geschwindigkeitskontrollen die Zahl der im Verkehr verletzten und getöteten Menschen weiter zu reduzieren“, fordert Richter.
Raser würden oft übersehen, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung Unbeteiligte vor unzulässigen Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte schützen soll, nicht aber Straftäter und Verkehrsrowdies. „Sonst könnten auch Bankräuber dagegen klagen, dass sie durch die Überwachungskameras der Bank überführt werden“, sagte Richter.
Raser würden oft übersehen, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung Unbeteiligte vor unzulässigen Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte schützen soll, nicht aber Straftäter und Verkehrsrowdies. „Sonst könnten auch Bankräuber dagegen klagen, dass sie durch die Überwachungskameras der Bank überführt werden“, sagte Richter.