GdP-NRW: Mindeststrafe entscheidend
Nach Meinung der GdP geht der Gesetzentwurf allerdings nicht weit genug. „Viele Gerichte nutzen den schon bestehenden Strafrahmen bei weitem nicht aus“, kritisierte Richter. „Wichtiger als die Heraufsetzung der Höchststrafe ist deshalb die Einführung einer Mindeststrafe. Wer Polizisten angreift, will rechtsfreie Räume schaffen, in die sich kein normaler Bürger hinein traut. Das dürfen wir nicht zulassen.“
Die GdP fordert bereits seit langem, dass gewaltsame Übergriffe auf Polizisten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft werden. Bei schweren Übergriffen soll die Mindeststrafe bei einem halben Jahr liegen. „Verprügeln von Polizisten ist kein Volkssport. Das muss der Gesetzgeber ohne Wenn und Aber klarstellen“, fordert Richter. Alleine in Nordrhein-Westfalen wird alle 90 Minuten ein Polizist gewaltsam angegriffen.
Die GdP fordert bereits seit langem, dass gewaltsame Übergriffe auf Polizisten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft werden. Bei schweren Übergriffen soll die Mindeststrafe bei einem halben Jahr liegen. „Verprügeln von Polizisten ist kein Volkssport. Das muss der Gesetzgeber ohne Wenn und Aber klarstellen“, fordert Richter. Alleine in Nordrhein-Westfalen wird alle 90 Minuten ein Polizist gewaltsam angegriffen.