GdP-NRW: Minister sendet bei Kennzeichnungspflicht richtiges Signal
In Fällen, in denen tatsächlich Fehlverhalten im Einsatz auftrete, könnten die betroffenen Polizistinnen oder Polizisten durch die Vorgesetzten und mittels der taktischen Zeichen identifiziert werden, so Richter weiter. Im Einzeldienst kann sich Richter z.B. für den Bezirksdienst eine Kennzeichnung unter gewissen Voraussetzungen vorstellen. „Wenn Polizistinnen und Polizisten im Alltagsdienst dem Bürger nicht anonym, sondern mit vollem Namen gegenübertreten und dazu Namensschilder tragen wollen, sollten sie darüber selbst entscheiden könnten.“