GdP-NRW: Mitbestimmung im öffentlichen Dienst kein Fremdwort mehr
Positiv bewertet die GdP vor allem, dass in Zukunft im öffentlichen Dienst die gleichen Freistellungsregelungen für die Personalräte gelten wie in der Privatwirtschaft, dass die Mitbestimmung bei der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen wieder eingeführt und das Vorstandsprinzip für die Geschäftsführung in den Personalräten abgeschafft werden soll. Außerdem will die Landesregierung das von Schwarz/Gelb beseitigte Wahlrecht für die Kommissaranwärterinnen und -anwärter bei den Personalratswahlen wieder herstellen.
Bei einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs sieht die GdP noch einen Änderungsbedarf. Diese Vorschläge wird sie in das von der Landesregierung geplante Anhörungsverfahren zur Gesetzesnovelle einbringen.
Bei einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs sieht die GdP noch einen Änderungsbedarf. Diese Vorschläge wird sie in das von der Landesregierung geplante Anhörungsverfahren zur Gesetzesnovelle einbringen.