GdP-NRW: Oberhausen ist Vorbild für andere Länder
Nach Berechnungen von Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) müssen auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtshofs in den kommenden Jahren alleine in NRW bis zu 140 Sexual- und Gewaltstraftäter aus der Sicherheitsverwahrung entlassen werden, obwohl sie weiter als gefährlich gelten. „Wir können nicht alle entlassenen Sexualstraftäter rund um die Uhr bewachen, sondern müssen uns an den Gedanken gewöhnen, dass es Menschen gibt, die auch nach ihrer Haft in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden müssen. Das gilt für alle Bundesländer“, sagte Richter. Für die GdP ist bezeichnend, dass der erste Straftäter, der Anfang August in Oberhausen unterbracht werden soll, aus Bayern kommt und nicht aus NRW. „Das ist eine Form von Tourismus, die wir nicht brauchen.“
Die GdP erinnert zudem daran, dass nicht nur die Unterbringung entlassener Straftäter in geschlossene Einrichtungen viel Geld kostet, sondern dass eine Dauerüberwachung durch die Polizei noch viel teurer ist. „Sie kann zudem nicht verhindern, dass es erneut zu einem Kindesmissbrauch kommt, wenn die Maßnahmen der Polizei zurückgefahren werden müssen, weil Therapeuten die Rückfallgefahr plötzlich als geringer einstufen“, sagte Richter.
Die GdP erinnert zudem daran, dass nicht nur die Unterbringung entlassener Straftäter in geschlossene Einrichtungen viel Geld kostet, sondern dass eine Dauerüberwachung durch die Polizei noch viel teurer ist. „Sie kann zudem nicht verhindern, dass es erneut zu einem Kindesmissbrauch kommt, wenn die Maßnahmen der Polizei zurückgefahren werden müssen, weil Therapeuten die Rückfallgefahr plötzlich als geringer einstufen“, sagte Richter.