GdP-NRW: Rote Karte für die Polizei
Richter erinnerte daran, dass der damalige Duisburger Polizeipräsident, Rolf Cebin, weit im Vorfeld der Duisburger Loveparade auf massive Sicherheitsbedenken wegen des zu kleinen Veranstaltungsgeländes und der unzureichenden Zugangswege aufmerksam gemacht hatte. Politiker und Medien hatten daraufhin seine Entlassung gefordert. Auch die Kritik anderer Polizisten sind vom Veranstalter der Loveparade und von der Stadt Duisburg beiseite gewischt worden. „Wenn wir eine Wiederholung der Duisburger Tragödie verhindern wollen, müssen wir deshalb sicherstellen, dass Polizisten wegen des Ziehens der Roten Karte nicht dienstrechtlich abgestraft werden können“, fordert Richter.
Als wirklichkeitsfremd bezeichnete der GdP-Landesvorsitzende hingegen Vorstellungen, die Polizei hätte die Duisburger Katastrophe quasi in letzter Minute noch verhindern können. „Ob die Polizei einsatztaktische Fehler gemacht hat, werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Aber die Polizei ist weder für das falsche Sicherheitskonzept der Veranstalters, noch für die von der Stadt zu Unrecht erteilte Genehmigung der Loveparade verantwortlich“, sagte Richter. „Dass ein anderes Verhalten der Polizei das Unglück noch hätte verhindern können, ist reine Spekulation.“
Als wirklichkeitsfremd bezeichnete der GdP-Landesvorsitzende hingegen Vorstellungen, die Polizei hätte die Duisburger Katastrophe quasi in letzter Minute noch verhindern können. „Ob die Polizei einsatztaktische Fehler gemacht hat, werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Aber die Polizei ist weder für das falsche Sicherheitskonzept der Veranstalters, noch für die von der Stadt zu Unrecht erteilte Genehmigung der Loveparade verantwortlich“, sagte Richter. „Dass ein anderes Verhalten der Polizei das Unglück noch hätte verhindern können, ist reine Spekulation.“