GdP-NRW: Steuerabkommen mit Schweiz erschwert OK-Bekämpfung
„Das ist ein schwerer Rückschlag bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, die sich ohnehin nur besiegen lässt, wenn es uns gelingt, die illegalen Gewinne abzuschöpfen.“ Dieser Nachteil des geplanten Steuerabkommens werde auch nicht dadurch kompensiert, dass sich die Schweizer Behörden bei Verdacht auf Geldwäsche kooperativ verhalten. „Wo ein Anfangsverdacht fehlt, weil die Schweizer Banken die Gewinne aus den Geldanlagen nur anonym versteuern, kann die Polizei nicht ermitteln.“
Für skandalös hält die GdP zudem die von der Bundesregierung mit der Schweiz vereinbarten Steuersätze. Während für Arbeitnehmer in Deutschland ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt, sollen Steuerflüchtlinge ihre illegalen Geldanlagen mit einer einmaligen Nachzahlung von maximal 34 Prozent legalisieren können. Nach Informationen, die die Schweizer Banken für ihre Kunden online gestellt haben, soll der tatsächliche Steuersatz sogar noch niedriger liegen, bei 20 bis maximal 25 Prozent. „Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern wirkt wie eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung“, sagte Richter.
Zudem sei es mehr als verwunderlich, dass die Bundesregierung den bereits vor einem Monat mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag bislang nicht veröffentlicht hat. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass den Steuerhinterziehern ein Vorsprung gegeben werden soll, um ihre illegalen Gelder erneut verstecken zu können, bevor Finanzverwaltung und Polizei auf die geplante Änderung der Rechtslage reagieren können.“
Für skandalös hält die GdP zudem die von der Bundesregierung mit der Schweiz vereinbarten Steuersätze. Während für Arbeitnehmer in Deutschland ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt, sollen Steuerflüchtlinge ihre illegalen Geldanlagen mit einer einmaligen Nachzahlung von maximal 34 Prozent legalisieren können. Nach Informationen, die die Schweizer Banken für ihre Kunden online gestellt haben, soll der tatsächliche Steuersatz sogar noch niedriger liegen, bei 20 bis maximal 25 Prozent. „Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern wirkt wie eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung“, sagte Richter.
Zudem sei es mehr als verwunderlich, dass die Bundesregierung den bereits vor einem Monat mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag bislang nicht veröffentlicht hat. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass den Steuerhinterziehern ein Vorsprung gegeben werden soll, um ihre illegalen Gelder erneut verstecken zu können, bevor Finanzverwaltung und Polizei auf die geplante Änderung der Rechtslage reagieren können.“