GdP-NRW: Triebtäter interessieren Fußfesseln nicht
Die GdP stützt damit ausdrücklich die Position von Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD), der bereits unmittelbar nach Unterzeichnung des Staatsvertrags der Länder zum Aufbau einer gemeinsamen Überwachungszentrale für rückfallgefährdete Sexualstraftäter vor überzogenen Erwartungen an die Fußfessel gewarnt hatte.
Positiv bewertet die GdP hingegen, dass die Länder mit dem Staatsvertrag erstmals öffentlich eingeräumt haben, dass das Problem des Umgangs mit entlassenen Sexualstraftätern nur in enger Abstimmung zwischen allen Ländern und dem Bund gelöst werden kann. „Sexualstraftäter sind krank, sie müssen auch nach der Haft in geschlossenen Einrichtungen unterbracht werden“, sagte Richter. „Deshalb muss jedes Land, wie NRW das bereits gemacht hat, geschlossenen Therapieeinrichtungen für seine entlassenen Sexualstraftäter aufbauen. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle Länder ihrer Verantwortung stellen, statt sich hinter dem Placebo Fußfessel zu verstecken.“
Positiv bewertet die GdP hingegen, dass die Länder mit dem Staatsvertrag erstmals öffentlich eingeräumt haben, dass das Problem des Umgangs mit entlassenen Sexualstraftätern nur in enger Abstimmung zwischen allen Ländern und dem Bund gelöst werden kann. „Sexualstraftäter sind krank, sie müssen auch nach der Haft in geschlossenen Einrichtungen unterbracht werden“, sagte Richter. „Deshalb muss jedes Land, wie NRW das bereits gemacht hat, geschlossenen Therapieeinrichtungen für seine entlassenen Sexualstraftäter aufbauen. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle Länder ihrer Verantwortung stellen, statt sich hinter dem Placebo Fußfessel zu verstecken.“