GdP-NRW: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform machen
Sie haben ausdrücklich keinen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung gefordert, sondern nur dessen jetzige Form für nicht verfassungsgemäß erklärt“, sagte Richter.
In Ihrer heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht dazu ausdrücklich erklärt: „Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindung ist für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“. „Das ist eine Aufforderung an die Politik, die Gesetzeslücke umgehend zu schließen“, betonte Richter.
Weil auf Grund der Entscheidung des Verfassungsgerichts alle bislang gespeicherten Daten vernichtet werden müssen, sieht die GdP auch die Landesregierung in der Pflicht. „Sie muss über den Bundesrat dazu beitragen, dass die jetzt entstandene Rechtslücke schnellstmöglich geschlossen wird“, fordert Richter. „Die nahende Landtagswahl darf kein Grund für die schwarz-gelbe Landesregierung sein, die Initiative in dieser Frage bis zur Wahl an den Bund abzugeben.“ Richter sieht auch deshalb die Landesregierung gefordert, weil sie für die Gefahrenabwehr zuständig ist.
In Ihrer heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht dazu ausdrücklich erklärt: „Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindung ist für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“. „Das ist eine Aufforderung an die Politik, die Gesetzeslücke umgehend zu schließen“, betonte Richter.
Weil auf Grund der Entscheidung des Verfassungsgerichts alle bislang gespeicherten Daten vernichtet werden müssen, sieht die GdP auch die Landesregierung in der Pflicht. „Sie muss über den Bundesrat dazu beitragen, dass die jetzt entstandene Rechtslücke schnellstmöglich geschlossen wird“, fordert Richter. „Die nahende Landtagswahl darf kein Grund für die schwarz-gelbe Landesregierung sein, die Initiative in dieser Frage bis zur Wahl an den Bund abzugeben.“ Richter sieht auch deshalb die Landesregierung gefordert, weil sie für die Gefahrenabwehr zuständig ist.