GdP-NRW fordert Überprüfung des Polizeieinsatzes in Afghanistan
Zur Zeit befinden sich rund 50 Polizisten aus NRW in Auslandseinsätzen, 22 davon in Afghanistan. Sie werden beim Aufbau von Infrastrukturprojekten der afghanischen Polizei, in Ausbildungs- und Trainingsprogrammen und im Rahmen des von der amerikanischen Regierung ins Leben gerufenen „Focused District Development-Programms (FDD) eingesetzt. Das FDD-Programm ist der einzige Bereich, wo das Training afghanischer Polizisten noch vor Ort stattfindet. Dabei üben kleine Gruppen afghanischer Polizisten unter Anleitung deutscher Polizisten geschützt durch gepanzerte Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr zum Beispiel die Einrichtung von Kontrollpunkten. In den übrigen Bereichen findet die Polizeiausbildung nur noch in streng gesicherten Camps und Police Training Centern (PTC) statt.
Die GdP hat deshalb, unabhängig von der hohen internationalen Anerkennung, die sich Deutschland durch seinen Beitrag zum Aufbau der afghanischen Polizei erworben hat, erhebliche Zweifel, ob die Sicherheit der in Afghanistan eingesetzten Polizisten noch gewährleistet ist. „Wenn Afghanistan ein Kriegsgebiet ist, müssen die dort eingesetzten nordrhein-westfälischen Polizisten abgezogen werden“, fordert Richter. Der GdP-Landesvorsitzende hat vor dem Innenausschuss zudem daran erinnert, dass die Polizei in Deutschland „Teil der Zivilverwaltung ist, und nicht Kombattant in offenen kriegerischen Auseinandersetzungen oder in Bürgerkriegen. Daran darf sich nichts ändern, wenn deutsche Polizisten im Ausland eingesetzt werden.“
Die GdP hat deshalb, unabhängig von der hohen internationalen Anerkennung, die sich Deutschland durch seinen Beitrag zum Aufbau der afghanischen Polizei erworben hat, erhebliche Zweifel, ob die Sicherheit der in Afghanistan eingesetzten Polizisten noch gewährleistet ist. „Wenn Afghanistan ein Kriegsgebiet ist, müssen die dort eingesetzten nordrhein-westfälischen Polizisten abgezogen werden“, fordert Richter. Der GdP-Landesvorsitzende hat vor dem Innenausschuss zudem daran erinnert, dass die Polizei in Deutschland „Teil der Zivilverwaltung ist, und nicht Kombattant in offenen kriegerischen Auseinandersetzungen oder in Bürgerkriegen. Daran darf sich nichts ändern, wenn deutsche Polizisten im Ausland eingesetzt werden.“