GdP-NRW sieht gute Chancen zur Wiederherstellung der Mitbestimmung
Positiv bewertet die GdP auch, dass die Kommissaranwärterinnen und -anwärter wieder das Recht erhalten sollen, sich an den Personalratswahlen zu beteiligen. „Polizisten schützen jeden Tag die Demokratie. Das können sie nur dann glaubhaft tun, wenn sie selbst demokratische Rechte haben, wenn es um die Gestaltung ihrer eigenen Arbeitsbedingungen geht“, betonte Richter.
Um die Diskussionen über die Wiederherstellung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zu beschleunigen, hatten DGB, ver.di, GEW und GdP Innenminister Jäger einen Gesetzentwurf zur Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) übergeben. Der Entwurf basiert auf dem Eckpunktepapier für ein modernes Mitbestimmungsrecht, das die Gewerkschaften bereits Ende 2009 vorgelegt haben.
Zu den Kernforderungen der Gewerkschaften zählt die Abschaffung des undemokratischen Vorstandsprinzips in § 29 LPVG, mit dem die Mehrheitsverhältnisse in den Personalräten verzerrt werden, die Anpassung der Freistellungsregelungen der Personalräte an die Bestimmungen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes nach dem Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsräte gelten und eine Verlängerung der Fristen in § 66 LPVG, durch die bislang eine sachgemäße Beratung der von den Behördenleitungen zur Entscheidung vorgelegten Gegenstände verhindert wird. Zudem fordert die GdP, dass bei den Landesoberbehörden LAFP und LZPD eigene Polizei-Bezirkspersonalräte eingerichtet werden.
Die Gewerkschaften wollen zudem durchsetzen, dass die Mitbestimmung in NRW Verfassungsrang erhält. „Damit würde der Landtag ein Zeichen setzen, dass es ihm mit seinem Bekenntnis zur Stärkung der Demokratie ernst gemeint ist“, sagte Richter.
Um die Diskussionen über die Wiederherstellung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zu beschleunigen, hatten DGB, ver.di, GEW und GdP Innenminister Jäger einen Gesetzentwurf zur Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) übergeben. Der Entwurf basiert auf dem Eckpunktepapier für ein modernes Mitbestimmungsrecht, das die Gewerkschaften bereits Ende 2009 vorgelegt haben.
Zu den Kernforderungen der Gewerkschaften zählt die Abschaffung des undemokratischen Vorstandsprinzips in § 29 LPVG, mit dem die Mehrheitsverhältnisse in den Personalräten verzerrt werden, die Anpassung der Freistellungsregelungen der Personalräte an die Bestimmungen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes nach dem Betriebsverfassungsgesetz für die Betriebsräte gelten und eine Verlängerung der Fristen in § 66 LPVG, durch die bislang eine sachgemäße Beratung der von den Behördenleitungen zur Entscheidung vorgelegten Gegenstände verhindert wird. Zudem fordert die GdP, dass bei den Landesoberbehörden LAFP und LZPD eigene Polizei-Bezirkspersonalräte eingerichtet werden.
Die Gewerkschaften wollen zudem durchsetzen, dass die Mitbestimmung in NRW Verfassungsrang erhält. „Damit würde der Landtag ein Zeichen setzen, dass es ihm mit seinem Bekenntnis zur Stärkung der Demokratie ernst gemeint ist“, sagte Richter.