GdP-NRW warnt vor den Folgen des teuren Nichtstuns
Bestätigt sieht sich die GdP in ihrer Forderung nach einem betrieblichen Gesundheitsmanagement für die Polizei durch die Erfahrungen der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Berlin und Niedersachsen, die bereits vor mehreren Jahren entsprechende Systeme eingeführt haben. Zwei Drittel aller dort anfallenden Ausfalltage gehen auf nur drei Ursachen zurück, auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, der Atemwege und auf Verletzungsfolgen. Alle drei Krankheitsbilder lassen sich erfolgreich bekämpfen. Zum Beispiel durch eine bessere ergonomische Ausstattung der Einsatzfahrzeuge, durch einen besseren Schutz gegen Verletzungen und durch mehr Dienstsport.
„In NRW gibt es allenfalls erste Ansätze für ein Gesundheitsmanagement“, beklagte Richter. Der Sporterlass liege beispielsweise bis zum heutigen Tag nur als Entwurf vor. Das bereits seit 2004 vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement für Langzeiterkrankte nach dem SGB IX finde bei der Polizei zu wenig Beachtung.
„In NRW gibt es allenfalls erste Ansätze für ein Gesundheitsmanagement“, beklagte Richter. Der Sporterlass liege beispielsweise bis zum heutigen Tag nur als Entwurf vor. Das bereits seit 2004 vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement für Langzeiterkrankte nach dem SGB IX finde bei der Polizei zu wenig Beachtung.