GdP Niedersachsen: Beschwerdestelle ist Ausdruck ideologischer Politik und nicht notwendig für die Arbeit einer Bürgerpolizei
„Wir wenden uns nicht gegen ein modernes Ideen- und Qualitätssicherungsmanagement, von dem sicherlich die gesamte Landesverwaltung profitieren würde. Eine Begrenzung auf die Polizei ist aber Ausdruck eines massiven Misstrauens in die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen.“ erklärt Dietmar Schilff, Vorsitzender der GdP Niedersachsen. Gerade dieses Misstrauen hat aber keine Basis, da die im Jahr 2013 durchgeführte repräsentative Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen bestätigt hat, dass weit über 90 Prozent der Befragten der Polizei als einer rechtsstaatlichen Institution vertrauen. „Das zeige“, so Schilff, „dass das bei den Behörden angegliederte Beschwerdemanagement gut funktioniert und sich die Bürgerinnen und Bürgern auch in der Aufarbeitung von Situationen, mit denen sie unzufrieden waren, gut aufgehoben fühlen.“ Für die GdP ist die Einrichtung der Beschwerdestelle lediglich Ausdruck einer ideologischen Politik und nicht von Notwendigkeiten getragen.
Das Kabinett hat heute die Einrichtung einer Stabsstelle „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“ beschlossen. Als ein Grund wurde angeführt, dass die Polizei zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in hohem Maße auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Bevölkerung angewiesen ist.
Das Kabinett hat heute die Einrichtung einer Stabsstelle „Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei“ beschlossen. Als ein Grund wurde angeführt, dass die Polizei zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in hohem Maße auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Bevölkerung angewiesen ist.