GdP Niedersachsen: Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte im Fall Lena eingestellt
„Nachdem über zehn Monate gegen unsere Kollegen ermittelt wurde, stellt sich endlich heraus, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind. Wir sind froh, dass die Ermittlungen mit den vorliegenden Ergebnissen für unsere betroffenen Kollegen zum Abschluss gebracht werden konnten. Unsere Anteilnahme gilt in diesem Zusammenhang nach wie vor den Angehörigen von Lena“, sagt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Klaus Dierker. „Eine Mitschuld der Polizei wurde schon nach der Urteilsverkündung des Mordprozesses ebenfalls deutlich widerlegt. Sowohl der Anwalt der Opferfamilie als auch der Richter machten ausschließlich den verurteilten Täter für den Mord verantwortlich“, betont er.
Damit sind zudem Stellungnahmen des ehemaligen Innenministers Uwe Schünemann eindeutig widerlegt, der von nicht nachvollziehbaren individuellen Fehlern seitens der Polizei gesprochen habe. „In Folge dieser Aussage geriet die schnelle Überführung des Täters zunehmend in den Hintergrund. Schwere Vorwürfe, bis hin zu einer möglichen Mitschuld am Tod der Schülerin, bestimmten die Schlagzeilen und belasten bis zum heutigen Zeitpunkt das Verhältnis zwischen der Polizei und den Bürgern vor Ort“, sagt Dierker: „Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit erfordert, dass polizeiliches Handeln jederzeit transparent und überprüfbar sein muss. Die GdP hat sich daher immer für eine gründliche Überprüfung der Abläufe ausgesprochen, sich aber sehr deutlich gegen die Vorverurteilungen im Vorfeld der Ermittlungen gestellt. Denn ein weiteres Prinzip unserer Rechtsstaatlichkeit ist die Unschuldsvermutung und die hat der ehemalige Innenminister gegenüber seinen Beamten sträflich missachtet.“
Damit sind zudem Stellungnahmen des ehemaligen Innenministers Uwe Schünemann eindeutig widerlegt, der von nicht nachvollziehbaren individuellen Fehlern seitens der Polizei gesprochen habe. „In Folge dieser Aussage geriet die schnelle Überführung des Täters zunehmend in den Hintergrund. Schwere Vorwürfe, bis hin zu einer möglichen Mitschuld am Tod der Schülerin, bestimmten die Schlagzeilen und belasten bis zum heutigen Zeitpunkt das Verhältnis zwischen der Polizei und den Bürgern vor Ort“, sagt Dierker: „Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit erfordert, dass polizeiliches Handeln jederzeit transparent und überprüfbar sein muss. Die GdP hat sich daher immer für eine gründliche Überprüfung der Abläufe ausgesprochen, sich aber sehr deutlich gegen die Vorverurteilungen im Vorfeld der Ermittlungen gestellt. Denn ein weiteres Prinzip unserer Rechtsstaatlichkeit ist die Unschuldsvermutung und die hat der ehemalige Innenminister gegenüber seinen Beamten sträflich missachtet.“