GdP Niedersachsen: Prozess in Aurich hat begonnen - GdP-Vertreter vor Ort
„Es ist uns besonders wichtig, hier Flagge zu zeigen, weil es sich um ein unfassbares Verbrechen handelt, das uns sehr traurig macht“, sagt der GdP-Landesvorsitzende. „Unser Beileid und unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen des Mädchens. Darüber hinaus sind unsere Gedanken bei allen Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die sich mit diesem Fall auseinandersetzen“, ergänzt er.
„In diesem Zusammenhang sind noch einmal Vorverurteilungen gegen involvierte Polizeibeamte scharf zu kritisieren“, betont Dietmar Schilff mit Blick auf Aussagen von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann. Dieser hatte am 4. April von einer schleppenden Sachbearbeitung durch einzelne Ermittlungsbeamte gesprochen und strukturelle Gründe kategorisch abgelehnt. „Hier müssen aber auch organisatorische Fragen gestellt werden. Es ist zu einfach, persönliche Verantwortlichkeiten von Polizeibeamten für diese Tragödie in den Raum zu stellen“, sagt der GdP-Landesvorsitzende. „Die Kolleginnen und Kollegen erwarten von einem Innenminister eigentlich, dass dieser sich bis zur internen Klärung des gesamten Vorgangs schützend vor sie stellt“, ergänzt er.
Für den Prozess vor der Großen Jugendstrafkammer sind elf Verhandlungstage angesetzt. Die GdP wird das gesamte Verfahren begleiten.
„In diesem Zusammenhang sind noch einmal Vorverurteilungen gegen involvierte Polizeibeamte scharf zu kritisieren“, betont Dietmar Schilff mit Blick auf Aussagen von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann. Dieser hatte am 4. April von einer schleppenden Sachbearbeitung durch einzelne Ermittlungsbeamte gesprochen und strukturelle Gründe kategorisch abgelehnt. „Hier müssen aber auch organisatorische Fragen gestellt werden. Es ist zu einfach, persönliche Verantwortlichkeiten von Polizeibeamten für diese Tragödie in den Raum zu stellen“, sagt der GdP-Landesvorsitzende. „Die Kolleginnen und Kollegen erwarten von einem Innenminister eigentlich, dass dieser sich bis zur internen Klärung des gesamten Vorgangs schützend vor sie stellt“, ergänzt er.
Für den Prozess vor der Großen Jugendstrafkammer sind elf Verhandlungstage angesetzt. Die GdP wird das gesamte Verfahren begleiten.