GdP Niedersachsen: Zwangskennzeichnung der Polizei überflüssig / Schutz der Polizistinnen und Polizisten überfällig
Nach Statistiken der Staatsanwaltschaften wurde zudem eine steigende Zahl von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeschäftigte wegen nicht hinreichenden Tatverdachtes eingestellt. Waren dies 2010 und 2011 schon jeweils mehr als 74 Prozent, lagen die Werte für 2012 und 2013 sogar bei rund 87 Prozent.
„Polizeiliches Handeln kann jederzeit überprüft werden. Das ist ein wichtiger Baustein unseres Rechtssystems und Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Zahlen zeigen aber eindeutig, dass es keinen Anlass für Misstrauen gibt. Stattdessen sollte sich die verantwortliche Politik für den stärkeren Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten einsetzen, denn sie sind immer öfter Opfer von Gewalt“, betont Schilff.
„Polizeiliches Handeln kann jederzeit überprüft werden. Das ist ein wichtiger Baustein unseres Rechtssystems und Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Zahlen zeigen aber eindeutig, dass es keinen Anlass für Misstrauen gibt. Stattdessen sollte sich die verantwortliche Politik für den stärkeren Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten einsetzen, denn sie sind immer öfter Opfer von Gewalt“, betont Schilff.