GdP Niedersachsen begrüßt Verurteilung wegen Polizistenbeleidigung
Das Amtsgericht Hannover setzte die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung aus, weil gegen den Täter bereits mehrfach Verurteilungen unter anderem wegen Beleidigung vorlagen.
„Das Urteil ist ein positives Zeichen für die Polizei. Meine Kolleginnen und Kollegen sehen sich oft genug Beschimpfungen ausgesetzt, was nicht einfach hingenommen werden darf“, sagt GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff. Von einfachen Beleidigungen bis hin zur übelsten Fäkalsprache sei bei der Wortwahl inzwischen alles dabei, berichtet Schilff.
Damit betroffene Polizistinnen und Polizisten besser dagegen vorgehen können, fordert die GdP, den dienstlichen Rechtsschutz innerhalb der Polizei zu verbessern.
„Das Urteil ist ein positives Zeichen für die Polizei. Meine Kolleginnen und Kollegen sehen sich oft genug Beschimpfungen ausgesetzt, was nicht einfach hingenommen werden darf“, sagt GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff. Von einfachen Beleidigungen bis hin zur übelsten Fäkalsprache sei bei der Wortwahl inzwischen alles dabei, berichtet Schilff.
Damit betroffene Polizistinnen und Polizisten besser dagegen vorgehen können, fordert die GdP, den dienstlichen Rechtsschutz innerhalb der Polizei zu verbessern.