Niedersachsen: Schlechte Plätze im Besoldungsvergleich der Länder /
GdP Niedersachsen fordert vor allem Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes
Mit Stand Januar 2012 ergibt sich für das niedersächsische Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A 10 (Oberkommissarin/Oberkommissar) ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld eine monatliche Zahlung von 2.331,18 Euro. An der Spitze des Rankings findet sich der Bund, der in diesem Beispiel im Grundgehalt bei 2.475,97 Euro liegt, was einen Unterschiedsbetrag von mehr als 140 Euro pro Monat ausmacht.
„Noch schlimmer ist die Berechnung, wenn man den Wegfall der Freien Heilfürsorge bei der Polizei in Niedersachsen mit einrechnet oder sich die Stellenausstattung im Amt Hauptkommissar A 11 in Nordrhein-Westfalen mit rund 40 Prozent und in Niedersachsen mit 13 Prozent ansieht. Die Notwendigkeit von Verbesserungen wird damit mehr als deutlich, will man in Niedersachsen die Demographieherausforderungen nicht verschlafen“, sagt GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff. „Dieses ungerechte Auseinanderklaffen muss sich schleunigst ändern. Wir brauchen in Niedersachsen umgehend eine Angleichung nach oben, auch weil die Kolleginnen und Kollegen dies aufgrund ihrer hervorragenden Arbeit schon seit Langem verdient haben. Als ersten notwendigen Schritt fordern wir deshalb die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes", verlangt er. Dies gelte besonders vor dem Hintergrund, dass in diversen Bundesländern eine solche Sonderzahlung bereits existiere, nicht abgeschafft oder wie aktuell beim Bund wieder eingeführt worden sei. „Auch unsere langjährige Forderung nach Erhöhung beim Dienst zu ungünstigen Zeiten, dem sogenannten DUZ, auf fünf Euro pro Stunde muss nun endlich in die Tat umgesetzt werden“, fordert der Landesvorsitzende. „Minister Schünemann stellt bei der Verkündung der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik immer stolz dar, dass Niedersachsen in der Champions League spiele. Nur die Bezahlung ist nicht einmal auf Regionalliga-Niveau“, kritisiert Dietmar Schilff.
„Noch schlimmer ist die Berechnung, wenn man den Wegfall der Freien Heilfürsorge bei der Polizei in Niedersachsen mit einrechnet oder sich die Stellenausstattung im Amt Hauptkommissar A 11 in Nordrhein-Westfalen mit rund 40 Prozent und in Niedersachsen mit 13 Prozent ansieht. Die Notwendigkeit von Verbesserungen wird damit mehr als deutlich, will man in Niedersachsen die Demographieherausforderungen nicht verschlafen“, sagt GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff. „Dieses ungerechte Auseinanderklaffen muss sich schleunigst ändern. Wir brauchen in Niedersachsen umgehend eine Angleichung nach oben, auch weil die Kolleginnen und Kollegen dies aufgrund ihrer hervorragenden Arbeit schon seit Langem verdient haben. Als ersten notwendigen Schritt fordern wir deshalb die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes", verlangt er. Dies gelte besonders vor dem Hintergrund, dass in diversen Bundesländern eine solche Sonderzahlung bereits existiere, nicht abgeschafft oder wie aktuell beim Bund wieder eingeführt worden sei. „Auch unsere langjährige Forderung nach Erhöhung beim Dienst zu ungünstigen Zeiten, dem sogenannten DUZ, auf fünf Euro pro Stunde muss nun endlich in die Tat umgesetzt werden“, fordert der Landesvorsitzende. „Minister Schünemann stellt bei der Verkündung der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik immer stolz dar, dass Niedersachsen in der Champions League spiele. Nur die Bezahlung ist nicht einmal auf Regionalliga-Niveau“, kritisiert Dietmar Schilff.