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GdP-Niedersachsen: Innenminister geht in die Revision
Als äußerst befremdlich bezeichnete der Landesvorsitzende der GdP, Dietmar Schilff, die Art und Weise der Bekanntmachung der Entscheidung durch Innenminister Schünemann Revision einzulegen. In seiner Presseerklärung bezieht sich Schünemann ausdrücklich auf ein Gespräch mit DPolG und BDK im Vorfeld der Presseerklärung. Die GdP, die das Verfahren initiiert und geführt hat, bot Schünemann in zwei Schreiben ebenfalls Gespräche an. Auf diese Angebote ist der Minister bis heute nicht eingegangen.
Nach Meinung der GdP ist die Revision natürlich legitim und durch das OVG Lüneburg ausdrücklich zugelassen. Über die Musterklagevereinbarung vom 09.01.2007 könne es durchaus unterschiedliche Auslegungen geben. Darüber hätte man reden können.
Dietmar Schilff: „Wir sind davon überzeugt, dass auch das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des Klägers und damit allen Beschäftigten der Polizei, entscheidet.“
Nach Meinung der GdP ist die Revision natürlich legitim und durch das OVG Lüneburg ausdrücklich zugelassen. Über die Musterklagevereinbarung vom 09.01.2007 könne es durchaus unterschiedliche Auslegungen geben. Darüber hätte man reden können.
Dietmar Schilff: „Wir sind davon überzeugt, dass auch das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des Klägers und damit allen Beschäftigten der Polizei, entscheidet.“