OVG Lüneburg entscheidet im Sinn der Polizeibeamtinnen und -beamten
GdP-Niedersachsen: "Freizeit"-Klage erfolgreich
Das Gericht hat die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.
Dietmar Schilff, stellvertretener Landesvorsitzender: „Das OVG Lüneburg hat eine Entscheidung für die Beamtinnen und –beamten, für den Arbeitsschutz und im Sinne der Familienfreundlichkeit getroffen. Endlich erfahren unsere Kolleginnen und Kollegen, auf den langjährigen Druck der GdP hin, wieder ein Zeichen von Wertschätzung. Wir erwarten, dass sich das Innenministerium an die Musterklagevereinbarung hält und das heutige Ergebnis auf alle Betroffenen überträgt.“
Dietmar Schilff, stellvertretener Landesvorsitzender: „Das OVG Lüneburg hat eine Entscheidung für die Beamtinnen und –beamten, für den Arbeitsschutz und im Sinne der Familienfreundlichkeit getroffen. Endlich erfahren unsere Kolleginnen und Kollegen, auf den langjährigen Druck der GdP hin, wieder ein Zeichen von Wertschätzung. Wir erwarten, dass sich das Innenministerium an die Musterklagevereinbarung hält und das heutige Ergebnis auf alle Betroffenen überträgt.“