Kein Castortransport, solange Gefährdung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte nicht ausgeschlossen werden kann
GdP-Niedersachsen: Vorerst keine Castor-Transporte!
Dietmar Schilff: „Eine Gefährdung sowohl der Bevölkerung als auch der eingesetzten Kolleginnen und Kolleginnen muss restlos ausgeschlossen sein, bevor ein erneuter Transport durchgeführt wird. Die Landesregierung darf in ihrer Verantwortung für die Menschen im Wendland und im Rahmen der Fürsorgepflicht auch für die Beschäftigten der Polizei nicht zulassen, dass sich Gesundheits- und Umweltschäden in bisher nicht absehbarem Ausmaß realisieren.“
Die GdP Niedersachsen bekräftigt damit ihre Forderungen aus dem März 2011 nach intensiver Überprüfung der Zwischenlager und einer Garantie aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Die Auswertungen der beim letzten Transport über Dosimeter erfassten Strahlenbelastung sind bis heute der GdP Niedersachsen nicht zugänglich gemacht worden. Unabhängig von der Gefahr am Zwischenlager müssen auch diese Ergebnisse zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden.
Die GdP Niedersachsen bekräftigt damit ihre Forderungen aus dem März 2011 nach intensiver Überprüfung der Zwischenlager und einer Garantie aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Die Auswertungen der beim letzten Transport über Dosimeter erfassten Strahlenbelastung sind bis heute der GdP Niedersachsen nicht zugänglich gemacht worden. Unabhängig von der Gefahr am Zwischenlager müssen auch diese Ergebnisse zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden.