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GdP-Niedersachsen weist Kritik des Landesrechnungshofes zurück

Hannover.

„Die Kritik des Landesrechnungshofes an den Ausgaben im Polizeibereich weisen wir entschieden zurück. Aus sicherer Entfernung und aus warmen Bürostuben ist es leicht den finanziellen Ausgleich zum Castortransport zu kritisieren“, so der Niedersächsische GdP-Chef Dietmar Schilff.

Der Landesrechnungshof hatte sich in seinem Jahresbericht auch mit einigen Ausgabepositionen in der Polizei kritisch auseinandergesetzt.

Informationstechnik und dortiger Personaleinsatz (Kritik des LRH, dass im IT-Bereich zu viel Exekutive eingesetzt ist)
Die Kritik des LRH ist nach Meinung der GdP aus dortiger Sicht aufgrund der bisherigen Prüfberichte vielleicht nachvollziehbar aber nicht praxistauglich. Dietmar Schilff: „Selbstverständlich könnte es möglich sein, auch von außen Fachleute für den Bereich Informationstechnik zu holen. Das würde aber mehr finanzielle Mittel erfordern, da die Bezahlung für potentielle Interessenten kaum attraktiv sein dürfte. Auf die Fachkompetenz der derzeitig von Polizeivollzugsbeamten besetzten Stellen im IT-Bereich kann die Polizei jedenfalls nicht verzichten.“

Finanzieller- und Freizeitausgleich für den Castoreinsatz
Der LRH kritisiert nicht nur, dass Zeiten nach dem Castoreinsatz finanziell vergütet wurden, sondern erwartet, dass der Freizeitausgleich nicht unmittelbar nach dem Einsatz erfolgt, sondern im Laufe des gesamten darauffolgenden Jahres ausgeglichen werden sollte.

Dietmar Schilff: „Diese Einstellung ist lebensfremd. Meine Kolleginnen und Kollegen haben keine Wahl, ob sie am Castoreinsatz teilnehmen oder nicht. Daher sollten sie zumindest die Wahl haben, ob sie die Mehrarbeitsstunden ausgezahlt oder in Freizeit vergütet erhalten. Beim Freizeitausgleich ist es heute schon die Regel, dass auf dienstliche Belange Rücksicht genommen werden muss. Ich frage mich im Übrigen, ob der LRH das Urteil des OVG Lüneburg vom 25.01.2011 zur Abgeltung der Mehrarbeit beim Castoreinsatz nicht zur Kenntnis genommen hat.“

Polizeigeschichtliche Sammlung (PGS)
Der LRH fordert, dass die Polizeigeschichtliche Sammlung aufgelöst und neu auszurichten ist, weil sie seiner Auffassung nach unwirtschaftlich ist.
Bereits im Januar hat sich die GdP gegenüber dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Uwe Schünemann, für den Erhalt der PGS in Hannover eingesetzt. Bei einem Museum ist es nahezu unmöglich eine wirtschaftlich erfolgreiche Form zu finden. Eine zukunftsorientierte Polizei muss sich selbst mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen und ebenso der Bevölkerung übermitteln. Die Geschichte der Polizei Niedersachsen ist im Übrigen auch untrennbar mit der Historie der Landeshauptstadt verknüpft.

„Die GdP spricht sich klar für den Erhalt der PGS in Hannover aus und erwartet, dass gesellschaftspolitische Notwendigkeiten stärker Ausschlag geben als reine finanzpolitische Erwägungen“, so Dietmar Schilff.
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