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GdP Nordrhein-Westfalen: Nach saftiger Klatsche jetzt schnellstmöglich verhandeln!

Düsseldorf.

Nach dem heute ergangenen Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster ist die von Rot-Grün im vergangenen Jahr durchgesetzte gestaffelte Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten sachlich nicht gerechtfertigt und damit verfassungswidrig. Weil der Gesetzgeber die Erhöhung der Bezüge bis A 10 für sachgerecht gehalten hat, hätte er die Erhöhung der Bezüge für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 nicht auf ein Prozent begrenzen und nicht schon ab der Besoldungsgruppe A 13 auf jede Erhöhung verzichteten dürfen, entschieden die Richter.

„Das Urteil ist eine saftige Klatsche für Rot-Grün. Wir erwarten, dass die Landesregierung jetzt schnellstmöglich Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die Übernahme des Tarifabschlusses für alle Beamtinnen und Beamten aufnimmt“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert nach der Urteilsverkündung. Plickert wies zudem darauf hin, dass nach der heutigen Grundsatzentscheidung des obersten NRW-Gerichts der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamten eng begrenzt ist. „Ein Hinweis auf die allgemeine Haushaltslage und die Schuldenbremse reicht nicht aus, um den Beamten weitere Sonderopfer abzunötigen. Das weiß jetzt auch die Landesregierung“, sagte Plickert. In ihrer mündlichen Urteilsbegründung hatten die Richter dazu ausgeführt, dass die Grenze der zumutbaren Sparbeiträge durch eine Nullrunde für höhere Besoldungsgruppen überschritten ist.
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