Gegen Gewalt an Frauen
GdP Rheinland-Pfalz kritisiert Sparkurs auf Kosten misshandelter Frauen
Gerade weil es sich bei Misshandlungen von Frauen und Kindern um ein sensibles Thema handelt, müssen die ermittelnden Polizeibeamten bestens geschult sein. Bei häuslicher Gewalt sind meist unterschiedliche Straftatbestände betroffen, weshalb der zuständige Sachbearbeiter bei seinen langen Ermittlungen ein breites Wissen benötigt. Ganz zu schweigen von Einfühlungsvermögen und Menschenkenntnis, erklärte der stellvertretende GdP-Landesbezirksvorsitzende Bernd Becker.
Und was macht die Politik?
Ausfluss der Studie ist, dass viele Frauen die bestehenden Hilfeeinrichtungen nicht kennen. Sie schweigen bzgl. ihres Schicksals. Man will sie besser informieren und die Dunkelziffer verkleinern. Damit kommt es zu mehr Anzeigen. Wie kann es also sein, dass das polizeiliche Personal in den letzten Jahren zunehmend knapper wird?
Und was ist das für ein Signal für 51 Prozent unserer Bevölkerung, wenn K1 und K2 zusammengelegt werden, weil man sparen will? Die Zusammenlegung des Kommissariats 2, Gewalt gegen Frauen und Kinder/Sexualdelikte, mit dem Kommissariat 1, Todesermittlungen, ist fachlich falsch und rückwärtsgewandt.
Gewalt an Frauen darf nicht länger tabuisiert werden, es muss mehr passieren, mehr Mittel eingesetzt werden. Nur so kann die Polizei aus Sicht der GdP weiterhin professionell gegen dieses gesellschaftliche Problem vorgehen. Verena Horn, Vorstandsmitglied der GdP-Landesfrauengruppe, merkt an: „Der Kampf gegen Gewalt an Frauen ist keine finanzielle, sondern eine Frage der Menschenrechte.“
Und was macht die Politik?
Ausfluss der Studie ist, dass viele Frauen die bestehenden Hilfeeinrichtungen nicht kennen. Sie schweigen bzgl. ihres Schicksals. Man will sie besser informieren und die Dunkelziffer verkleinern. Damit kommt es zu mehr Anzeigen. Wie kann es also sein, dass das polizeiliche Personal in den letzten Jahren zunehmend knapper wird?
Und was ist das für ein Signal für 51 Prozent unserer Bevölkerung, wenn K1 und K2 zusammengelegt werden, weil man sparen will? Die Zusammenlegung des Kommissariats 2, Gewalt gegen Frauen und Kinder/Sexualdelikte, mit dem Kommissariat 1, Todesermittlungen, ist fachlich falsch und rückwärtsgewandt.
Gewalt an Frauen darf nicht länger tabuisiert werden, es muss mehr passieren, mehr Mittel eingesetzt werden. Nur so kann die Polizei aus Sicht der GdP weiterhin professionell gegen dieses gesellschaftliche Problem vorgehen. Verena Horn, Vorstandsmitglied der GdP-Landesfrauengruppe, merkt an: „Der Kampf gegen Gewalt an Frauen ist keine finanzielle, sondern eine Frage der Menschenrechte.“