Kuttenverbot nicht mehr anfechtbar
GdP: Rockerkostüme bleiben der Öffentlichkeit weiterhin erspart
Das Bundesverfassungsgericht hat nach Berichten des NDR die Verfassungsbeschwerde eines Mitgliedes der "Hells Angels" gegen das "Kuttenverbot" nicht zur Entscheidung angenommen, womit ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg nicht mehr angefochten werden kann.
GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: "Damit müssen die Mitglieder dieser kriminellen Banden auf das Machtgehabe mit ihren Insignien verzichten. Das ist ein harter Schlag gegen die Rockerszene und nicht nur gegen die 'Hells Angels'. Auch gegen Ortsvereine der konkurrierenden 'Bandidos' wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die juristisch exzellent begründeten Entscheidungen der Hamburger Richter haben vielen Bundesländern die Grundlage geliefert, ähnliche Verbote auszusprechen."
Der berühmte geflügelte Totenkopf und der rot-weiße Schriftzug sind nicht nur auf den Lederwesten, sondern auch an Clubhäusern und Motorrädern verboten. Auch entsprechende Tätowierungen dürfen in der Öffentlichkeit nicht mehr gezeigt werden.
GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: "Damit müssen die Mitglieder dieser kriminellen Banden auf das Machtgehabe mit ihren Insignien verzichten. Das ist ein harter Schlag gegen die Rockerszene und nicht nur gegen die 'Hells Angels'. Auch gegen Ortsvereine der konkurrierenden 'Bandidos' wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die juristisch exzellent begründeten Entscheidungen der Hamburger Richter haben vielen Bundesländern die Grundlage geliefert, ähnliche Verbote auszusprechen."
Der berühmte geflügelte Totenkopf und der rot-weiße Schriftzug sind nicht nur auf den Lederwesten, sondern auch an Clubhäusern und Motorrädern verboten. Auch entsprechende Tätowierungen dürfen in der Öffentlichkeit nicht mehr gezeigt werden.
Foto: Hartmut910 - pixelio.de