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GdP Saarland begrüßt klare Positionierung von SPD-Chef Gabriel zur Vorratsdatenspeicherung

Saarbrücken.

Wenn Bundeswirtschaftsminister und SPD-Chef Sigmar Gabriel die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten sieht, bestätigt er die GdP-Haltung in dieser Frage. Nur mit Hilfe von Vorratsdaten kann die Polizei Terrornetzwerke und kriminelle Vereinigungen identifizieren, weil diese gezwungen sind, miteinander zu kommunizieren. Bei dem Thema Vorratsdatenspeicherung lenken politisch Verantwortliche in öffentlichen Debatten oft von ihrer Handlungsunfähigkeit und dem eigentlichen Problem ab. Das eigentliche datenschutzrechtliche Problem liegt daher ganz woanders, nämlich dort, wo Geheimdienste und insbesondere private Wirtschaftsunternehmen bei Kommunikationsdiensten wie Mobilfunkanbietern, Facebook, Instagram, WatsApp und Co. sachzusammenhanglos und überbordend Daten sammeln und speichern.

Jede noch so kleine Handy-App erhebt und speichert heute unkontrolliert mehr Daten (bis hin zu Gesundheitsdaten), als es die Polizei jemals tun könnte. Die Behandlung dieser Daten, die am Ende oft auf Servern landen, wo sie selbst europäischem Recht entzogen sind, und den Umgang damit überlässt man privaten Unternehmen. Mit windigen und löchrigen „Einverständniserklärungen“ beruhigen diese das Gewissen von Politik und Verbrauchern.

Wenn in diesem Kontext in der öffentlichen Diskussion der Eindruck vermittelt wird, dass rechtsstaatlich legitimierte Sicherheitsorgane als Bedrohung des Datenschutzes empfunden werden müssen, ist das der eigentliche Skandal!

Hierzu erklärt der GdP-Landesvorsitzende Ralf Porzel: "Die Polizei braucht vor dem Hintergrund der Sicherheitslage schnellstmöglich das notwendige Handwerkszeug, über eine grundrechtskonforme und mit durchaus hohen Hürden der Kontrolle (z.B. Richtervorbehalt) versehene gesetzliche Regelung schwersten Straftaten wirksam vorzubeugen und diese auch bekämpfen zu können."
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