Landesvorsitzender Andreas Rinnert: „Wir begrüßen dieses Vorhaben, aber…“
GdP Saarland zu Waffenverbotszonen im Saarland
Bisherige Erfahrungen mit Waffenverbotszonen in den Ländern haben im Rahmen von Kontrollen erschreckenderweise beachtenswerte Mengen an Waffen und sonstiger gefährlicher Gegenstände zu Tage gefördert – auch Messer! Für derartige Kontrollen braucht es jedoch Personal. Ein Verbot ist aber nur so gut, wie es die personellen Möglichkeiten erlauben, entsprechende Kontrollen auch durchführen zu können. Und genau hier ist die saarländische Polizei derzeit trotz der bisherigen Bemühungen der Landesregierung noch immer weit von einer gesunden Soll-Stärke entfernt.
Rinnert weiter: „Damit nicht genug: Wenn Verstöße gegen die Waffenverbotszonen und Verschärfungen des Waffenrechts nicht auch konsequent und hart von der Justiz abgeurteilt werden, laufen diese Bemühungen ins Leere und derselbe Täter geht einen Tag später eben mit einem anderen Messer in der Tasche durch die Fußgängerzone“. Klar muss auch sein, dass es hierdurch keine 100-prozentige Sicherheit geben wird. So wird sich ein entschlossener Täter nicht durch Messerverbotszonen von einer gezielten Attacke abhalten lassen.
Polizistinnen und Polizisten in Deutschland müssen jederzeit darauf vorbereitet sein, mit einem Messer bedroht oder angegriffen zu werden. Die Eigensicherung ist hier die Königsdisziplin in der polizeilichen Aus- und Fortbildung! Sie bildet die Grundlage ausgehend von einer guten Schießausbildung bis hin zu einem guten Einsatztraining, die Gefahren eines Messerangriffs bestmöglich zu minimieren.
Aber auch die Ausstattung spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. „Es braucht mehr stich- und schnittfeste Ausrüstung, die auch Bereiche des Körpers wie den Hals- und Achselbereich schützt. Diese spezielle Ausrüstung gibt es schon. Sie wird derzeit in anderen Bundesländern erprobt. Leider fehlt es derzeit bei uns daran - ebenso wie an einer flächendeckenden Ausstattung der Polizei mit Abbindesystemen zum Stoppen des Blutflusses nach z.B. Messerangriffen („Tourniquet“, „Israeli“). Diese sind z.B. in Mannheim durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei mehreren Opfern des heimtückischen Messerangriffs erfolgreich eingesetzt worden“, so Rinnert.
Auf dem Weg von Gesetzgebung bis zur Ausgestaltung der Waffenverbotszonen appellieren wir an die Politik, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen. Gerade die Fragestellung, wo eine solche Verbotszone eingerichtet werde und welche Befugnisse Polizei und Sicherheitsbehörden hier haben, sei entscheidend für den späteren Nutzen – für Bevölkerung und Polizei!
Rinnert weiter: „Damit nicht genug: Wenn Verstöße gegen die Waffenverbotszonen und Verschärfungen des Waffenrechts nicht auch konsequent und hart von der Justiz abgeurteilt werden, laufen diese Bemühungen ins Leere und derselbe Täter geht einen Tag später eben mit einem anderen Messer in der Tasche durch die Fußgängerzone“. Klar muss auch sein, dass es hierdurch keine 100-prozentige Sicherheit geben wird. So wird sich ein entschlossener Täter nicht durch Messerverbotszonen von einer gezielten Attacke abhalten lassen.
Polizistinnen und Polizisten in Deutschland müssen jederzeit darauf vorbereitet sein, mit einem Messer bedroht oder angegriffen zu werden. Die Eigensicherung ist hier die Königsdisziplin in der polizeilichen Aus- und Fortbildung! Sie bildet die Grundlage ausgehend von einer guten Schießausbildung bis hin zu einem guten Einsatztraining, die Gefahren eines Messerangriffs bestmöglich zu minimieren.
Aber auch die Ausstattung spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle. „Es braucht mehr stich- und schnittfeste Ausrüstung, die auch Bereiche des Körpers wie den Hals- und Achselbereich schützt. Diese spezielle Ausrüstung gibt es schon. Sie wird derzeit in anderen Bundesländern erprobt. Leider fehlt es derzeit bei uns daran - ebenso wie an einer flächendeckenden Ausstattung der Polizei mit Abbindesystemen zum Stoppen des Blutflusses nach z.B. Messerangriffen („Tourniquet“, „Israeli“). Diese sind z.B. in Mannheim durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei mehreren Opfern des heimtückischen Messerangriffs erfolgreich eingesetzt worden“, so Rinnert.
Auf dem Weg von Gesetzgebung bis zur Ausgestaltung der Waffenverbotszonen appellieren wir an die Politik, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen. Gerade die Fragestellung, wo eine solche Verbotszone eingerichtet werde und welche Befugnisse Polizei und Sicherheitsbehörden hier haben, sei entscheidend für den späteren Nutzen – für Bevölkerung und Polizei!