GdP zum geplanten Beitritt Sachsen-Anhalts zum Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
GdP Sachsen-Anhalt: Elektronische Fußfesseln bieten potentiellen Opfern keinen Schutz
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung könnte nur dann helfen, wenn der Annäherung eines entlassenen Straftäters an einen kritischen Ort, wie bspw. einem Kinderspielplatz sofort mit eintreffenden Einsatzkräften begegnet wird. Genau das ist aber schon jetzt personell nicht machbar. Die Reaktionszeiten des Einsatzdienstes auf Sofortlagen sind schon heute viel zu lang. Durch den anhaltenden Personalabbau wird dies zukünftig noch weiter potenziert.
Auch wenn der Wille, die Bevölkerung mittels dieser Maßnahme zu schützen begrüßenswert ist und die Länder mit dem Staatsvertrag öffentlich einräumen, dass das Problem nur in enger Abstimmung gelöst werden kann, die Umsetzung lässt zu wünschen übrig. Aus Sicht der GdP sind Sexualstraftäter krank und müssen auch nach Verbüßung der Haftstrafe in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden. Statt die Bürgerinnen und Bürger mittels Einführung der elektronischen Fußfessel in Sicherheit zu wiegen sollten sich die Länder ihrer Verantwortung stellen und Therapieeinrichtungen für entlassene Sexualstraftäter aufbauen.
Auch wenn der Wille, die Bevölkerung mittels dieser Maßnahme zu schützen begrüßenswert ist und die Länder mit dem Staatsvertrag öffentlich einräumen, dass das Problem nur in enger Abstimmung gelöst werden kann, die Umsetzung lässt zu wünschen übrig. Aus Sicht der GdP sind Sexualstraftäter krank und müssen auch nach Verbüßung der Haftstrafe in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden. Statt die Bürgerinnen und Bürger mittels Einführung der elektronischen Fußfessel in Sicherheit zu wiegen sollten sich die Länder ihrer Verantwortung stellen und Therapieeinrichtungen für entlassene Sexualstraftäter aufbauen.