GdP Sachsen-Anhalt: Frauengruppe zu Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Verlängerung der Lebensarbeitszeit in der Polizei
Gleichstellung
Nach einer Studie der Böckler-Stiftung gibt es Hinweise, dass Frauen im Polizeivollzugsdienst in der Mehrheit der untersuchten Bereiche schlechter beurteilt wurden als ihre männlichen Kollegen bzw. als Vollzeitbeschäftigte. Leider wurde dies auch mit der Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinie 2013 nicht geändert. Seit geraumer Zeit kämpft die GdP für eine Änderung des Frauenfördergesetzes. Die Kolleginnen brauchen eine Ansprechpartnerin in den Polizeibehörden und Dienststellen des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Gleichstellungsbeauftragte, welche für die Kollegin kämpft und sich einsetzt. Das bedeutet auch die Teilnahme an den Sitzungen der Personalräte, um auch hier die spezifischen Probleme ansprechen zu können.
In diesem Zusammenhang fordert die GdP ebenfalls, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für den Polizeibereich einzusetzen.
Familienfreundlichkeit in der Polizei
Durch den voranschreitenden Personalabbau und die Umsetzung der Organisationsfortentwicklung häufen sich die Anzeichen, dass die Dienstvereinbarung des PHPR mit dem MI zur Familienfreundlichkeit in der Polizei nicht mehr umgesetzt werden kann. Für die GdP ist das Wirken gegen die ständige soziale De- Synchronisierung durch die Vereinbarkeit von Familienleben und den Aufgaben des polizeilichen Alltags eine wichtige Aufgabe des Dienstherrn und aller Vorgesetzten.
Nach einer Studie der Böckler-Stiftung gibt es Hinweise, dass Frauen im Polizeivollzugsdienst in der Mehrheit der untersuchten Bereiche schlechter beurteilt wurden als ihre männlichen Kollegen bzw. als Vollzeitbeschäftigte. Leider wurde dies auch mit der Überarbeitung der Beurteilungsrichtlinie 2013 nicht geändert. Seit geraumer Zeit kämpft die GdP für eine Änderung des Frauenfördergesetzes. Die Kolleginnen brauchen eine Ansprechpartnerin in den Polizeibehörden und Dienststellen des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Gleichstellungsbeauftragte, welche für die Kollegin kämpft und sich einsetzt. Das bedeutet auch die Teilnahme an den Sitzungen der Personalräte, um auch hier die spezifischen Probleme ansprechen zu können.
In diesem Zusammenhang fordert die GdP ebenfalls, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für den Polizeibereich einzusetzen.
Familienfreundlichkeit in der Polizei
Durch den voranschreitenden Personalabbau und die Umsetzung der Organisationsfortentwicklung häufen sich die Anzeichen, dass die Dienstvereinbarung des PHPR mit dem MI zur Familienfreundlichkeit in der Polizei nicht mehr umgesetzt werden kann. Für die GdP ist das Wirken gegen die ständige soziale De- Synchronisierung durch die Vereinbarkeit von Familienleben und den Aufgaben des polizeilichen Alltags eine wichtige Aufgabe des Dienstherrn und aller Vorgesetzten.