GdP Sachsen-Anhalt fordert Abschaffung der Praxisgebühr auch für Beamte
Die Regelung war 2004 aus Gründen der Gleichbehandlung auch für privatversicherte Beamte eingeführt worden. Seither kürzt ihnen die staatliche Beihilfe die Erstattung ihrer Kosten um 10,00 Euro je Quartal und Arzt- oder Zahnarztbesuch. Dadurch spart der Dienstherr auf Kosten der Beamten bei den Ausgaben in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Gleiches gilt für die Eigenbehalte zum Beispiel bei Arzneimitteln und Krankenfahrten.
Ebenso müssen heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen und Beamte gemäß der Verordnung über die Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten des Landes Sachsen-Anhalt Zuzahlungen beim Zahnarzt entrichten.
Ebenso müssen heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen und Beamte gemäß der Verordnung über die Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten des Landes Sachsen-Anhalt Zuzahlungen beim Zahnarzt entrichten.