„Landeskinder zurückholen“
GdP-Sachsen-Anhalt: Besoldung attraktiver gestalten
Neben der Tatsache, dass wir im Besoldungsranking bundesweit nur auf dem drittletzten Platz landen enthält unser neues Besoldungsgesetz noch dazu nicht sehr einladende Regelungen.
So werden Landeskinder, die nach ihrer Ausbildung und Verwendung in anderen Bundesländern in ihre Heimat zurückkehren als Neueinstellungen behandelt und finden sich in Stufe 1 der Besoldungsordnung wieder.
Mit der Konsequenz, dass sie teils erhebliche finanzielle Einbußen davon tragen. Es sei denn, sie verfügen über berücksichtigungsfähige Erfahrungszeiten wie hauptberufliche gleichwertige Tätigkeiten etc. Für die erstmalige Stufenfestsetzung sind die personalführenden Stellen zuständig. Und diese tun ihr übriges dazu, dass sich eine Heimkehr nach Sachsen-Anhalt eben gerade nicht lohnt. Da wird mit höchster Akribie geprüft, ob die Vorverwendungen auch gleichwertig etc. sind und bei der kleinsten Diskrepanz ein negativer Bescheid erstellt.
Sollten wir nicht alle daran arbeiten, gemeinsam einen größeren Kuchen zu backen, statt dem Einzelnen von seinem Kuchenstück etwas abzuschneiden? Bei allem Respekt und Verständnis für gesetzliche Vorgaben, die Verfahrensweise der Personalstellen ist ohne wenn und aber konträr zu den Intentionen der Landesregierung. Eines steht fest, damit locken wir keinen hinter dem (fremden) Ofen hervor. Hier ist dringender Änderungsbedarf. Wir werden den Ministerpräsidenten darüber in Kenntnis setzen.
So werden Landeskinder, die nach ihrer Ausbildung und Verwendung in anderen Bundesländern in ihre Heimat zurückkehren als Neueinstellungen behandelt und finden sich in Stufe 1 der Besoldungsordnung wieder.
Mit der Konsequenz, dass sie teils erhebliche finanzielle Einbußen davon tragen. Es sei denn, sie verfügen über berücksichtigungsfähige Erfahrungszeiten wie hauptberufliche gleichwertige Tätigkeiten etc. Für die erstmalige Stufenfestsetzung sind die personalführenden Stellen zuständig. Und diese tun ihr übriges dazu, dass sich eine Heimkehr nach Sachsen-Anhalt eben gerade nicht lohnt. Da wird mit höchster Akribie geprüft, ob die Vorverwendungen auch gleichwertig etc. sind und bei der kleinsten Diskrepanz ein negativer Bescheid erstellt.
Sollten wir nicht alle daran arbeiten, gemeinsam einen größeren Kuchen zu backen, statt dem Einzelnen von seinem Kuchenstück etwas abzuschneiden? Bei allem Respekt und Verständnis für gesetzliche Vorgaben, die Verfahrensweise der Personalstellen ist ohne wenn und aber konträr zu den Intentionen der Landesregierung. Eines steht fest, damit locken wir keinen hinter dem (fremden) Ofen hervor. Hier ist dringender Änderungsbedarf. Wir werden den Ministerpräsidenten darüber in Kenntnis setzen.